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Skandalöses Todesurteil gegen den Deutschen Gordon Koschwitz in Thailand. Vater enthüllt Unglaubliches!

Archivmeldung vom 30.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Anklage lautete wörtlich: "Vorsätzliche Tötung des Schweizer Raphael, indem Gordon ihn mit einer Edelstahlkrücke mit Gummi auf die Spitze gesteckt, mehrmals geschlagen und außerdem den Ermordeten mit beiden Händen erdrosselt hat". Die sogenannte Edelstahlkrücke besteht in Wirklichkeit aus Aluminiumrohr, hatte lediglich eine Beule und wies weder Blut- noch DNA-Spuren auf.

Uns liegen 39 DNA- und Bluttestergebnisse vor. Es gibt keinen einzigen Anhalt für Gordon als Täter. Gleichzeitig wurde aktenkundig, dass Gordon den ersten Mordanschlag auf ihn (8 Tage vorher) mit schweren Brandverletzungen an beiden Füßen, besonders rechts und Hand überlebt hat. Alle im Wohnhaus gefundenen Blutspuren (Lichtschalter, Türen, Fußboden, Kleidung usw.) stammen nur von Gordon. Untersuchte DNA/Blutspuren in dem hinter der Werkstatt gelegenen Raum, in dem Gordon Raphael am Tag vor dem Tod freundlicherweise aufgenommen hatte, wiesen nur Spuren vom Opfer aus oder konnten weder dem Opfer noch Gordon zugeordnet werden. DNA-Testergebnisse unter Gordons Fingernägel passen nicht zum Opfer. Am Hals des Opfers, der Thaiboxer war, gab es keine DNAspuren von Gordon. Die Aussage des Stunden später eingetroffenen Arztes zur Todesursache wörtlich: "gestorben durch Ersticken und großem Blutverlust durch die Verletzung und übermäßigem Alkoholgenuss". Während der Gerichtsverhandlung bestätigte er erneut, dass keine Spuren einer Strangulation vorhanden waren. Der Schweizer Obduktionsbericht wörtlich: "Keine erkennbaren Verletzungen der Halshaut. Keine Hinweise für Verletzung des Kehlkopfzungenbeingerüstes" Gordon war an der rechten Hand verwundet, lief auf Krücke, es wurden keine Spuren gefunden und er hatte keinerlei Motiv. Trotzdem wurde er zum Tode verurteilt. Unsere Hoffnungen richten sich auf die Berufungsinstanz und auf Menschen, die Menschenrechtsverletzungen nicht einfach hinnehmen.

Quelle:Pressemitteilung Hilfsgemeinschaft f. Opfer Thailändischer Willkür i.Gr.

Wir hatten hier schon einmal über den Fall berichtet.

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