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Deutscher in Thailand unschuldig zum Tode verurteilt: Vater erhebt schwere Vorwürfe gegen Außenminister Fischer

Archivmeldung vom 09.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Fall ist so unglaublich und es liegen genügend Beweise vor, wie die Beschuldigung manipuliert wurde. Der Vater von Gordon Koschwitz erklärt sich nun bereit, Fakten, die dem Außenminister seit Monaten bekannt sind, auch der Presse mitzuteilen.

Nachdem sich Gordon von der Tochter eines hohen Polizeioffiziers getrennt hatte, erfolgte gegen Mitternacht des 2./3. Oktober 2004 der erste Mordanschlag auf Gordon. Sein Haus wurde an mehreren Stellen gleichzeitig in Brand gesteckt. Gordon konnte sich ins Freie retten und schrie lautstark um Hilfe. Dies aber hörten die Nachbarn nicht. Nach zwei Tagen Krankenhausaufenthalt begann Gordon, verletzt an Händen und Füßen mit Krücken die Schäden am Haus beseitigen zu lassen. Aus Gefälligkeit nahm er den ihm flüchtig bekannten Schweizer Rapphael B. (der Gordon sehr ähnlich sieht) am 10.10. nachmittags bei sich auf. Davon hatte im Umfeld von Gordon keiner Kenntnis. Gordon bot ihm einen ungenutzten Büroraum hinter der Werkstatt an. Gordon wurde am 11.10 vom ersten eintreffenden Handwerker geweckt. Dieser machte Gordon auf eine hintenliegende Person aufmerksam. Er humpelte er dorthin und wollte helfen. Als Gordon merkte, mit seinem Gast stimmt etwas nicht, informierte Gordon Polizei und Rettungsdienst. Statt Rettungsdienst erschien die Polizei nach ca. 30 Minuten mit örtlichen Pressevertretern und stellte bereits da Gordon als Mörder vor. Als Begründung hieß es, das Grundstück sei ja hermetisch abgeriegelt und mit Alarmanlage und Hunden gesichert. Dies ist falsch, denn es gab nicht einmal einen Bewegungsmelder, erst recht keine Alarmanlage. Die Hunde waren im Haus. Der Handwerker konnte das Grundstück ja auch betreten.

Ab seiner Inhaftierung am 11.10.2004 wurden Todeszeitpunkt, Todesart, Beweise usw. ständig manipuliert. Die vom Vater erstattete Anzeige wegen Mordanschlages auf Gordon wurde von der Polizei nicht entgegen genommen. Rechtsanwalt S. war nicht bereit, die Anzeige offiziell zu übergeben. Begründung: er sei doch nicht lebensmüde.

Die Anklageschrift wirft dem verletzten Gordon vor, er habe Rapphael B. (Thaiboxer) erst mit seiner Krücke geschlagen und dann stranguliert. Obwohl der Obduktionsbericht der Schweiz Tod durch Strangulation ausschließt und selbst der erste Arzt am Tatort keine Strangulationsspuren vorfand, spielte das für das Gericht keine Rolle. Die Schweiz stellte zwei Rechtshilfeersuchen, erhielt bis jetzt weder den thailändischen Obduktionsbericht noch Herzblut. Mit Herzblut hätte man die wirkliche Todesursache feststellen können. Der thailändische Obduktionsbericht wurde erstmals beim Prozess verlesen. Selbst Gordons Anwalt hatte davor keine Einsicht. Trotz unzähliger weiterer nachweisbarer Widersprüche und Fehlen eines Tatmotivs sprach das Gericht in ChiangMai das Todesurteil aus. Begründung: Gordon müsse es gewesen sein, da ja kein anderer das Grundstück betreten konnte und Nachbarn einen in Deutsch geführten Streit gehörten. Eigenartig ist, wenige Tage davor konnten die gleichen Nachbarn, die in aller Not bei dem Brand geschrieenen Hilferufe nicht hören.

Diese und viele weitere Mängel und Widersprüchlichkeiten wurden Außenminister Fischer und der Thailändischen Botschaft in Berlin vom Vater mitgeteilt. Minister Fischer glänzte durch Untätigkeit und Gleichgültigkeit. Der Vater des zu unrecht Verurteilten appelliert, sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte einzusetzen und bittet, dass möglichst viele Menschen ihn unterstützen und ihren Unmut darüber der Thailändischen Botschaft in Berlin und Außenminister Fischer mitteilen.

Quelle: Pressemitteilung Hilfsgemeinschaft für Opfer Thailändischer Willkür i.Gr.

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