Deutscher in Thailand unschuldig zum Tode verurteilt: Vater erhebt schwere Vorwürfe gegen Außenminister Fischer
Archivmeldung vom 09.09.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Fall ist so unglaublich und es liegen genügend Beweise vor, wie die Beschuldigung manipuliert wurde. Der Vater von Gordon Koschwitz erklärt sich nun bereit, Fakten, die dem Außenminister seit Monaten bekannt sind, auch der Presse mitzuteilen.
Nachdem sich Gordon von der Tochter eines hohen Polizeioffiziers
getrennt hatte, erfolgte gegen Mitternacht des 2./3. Oktober 2004 der
erste Mordanschlag auf Gordon. Sein Haus wurde an mehreren Stellen
gleichzeitig in Brand gesteckt. Gordon konnte sich ins Freie retten
und schrie lautstark um Hilfe. Dies aber hörten die Nachbarn nicht.
Nach zwei Tagen Krankenhausaufenthalt begann Gordon, verletzt an
Händen und Füßen mit Krücken die Schäden am Haus beseitigen zu
lassen. Aus Gefälligkeit nahm er den ihm flüchtig bekannten
Schweizer Rapphael B. (der Gordon sehr ähnlich sieht) am 10.10.
nachmittags bei sich auf. Davon hatte im Umfeld von Gordon keiner
Kenntnis. Gordon bot ihm einen ungenutzten Büroraum hinter der
Werkstatt an. Gordon wurde am 11.10 vom ersten eintreffenden
Handwerker geweckt. Dieser machte Gordon auf eine hintenliegende
Person aufmerksam. Er humpelte er dorthin und wollte helfen. Als
Gordon merkte, mit seinem Gast stimmt etwas nicht, informierte Gordon
Polizei und Rettungsdienst. Statt Rettungsdienst erschien die Polizei
nach ca. 30 Minuten mit örtlichen Pressevertretern und stellte
bereits da Gordon als Mörder vor. Als Begründung hieß es, das
Grundstück sei ja hermetisch abgeriegelt und mit Alarmanlage und
Hunden gesichert.
Dies ist falsch, denn es gab nicht einmal einen Bewegungsmelder,
erst recht keine Alarmanlage. Die Hunde waren im Haus. Der Handwerker
konnte das Grundstück ja auch betreten.
Ab seiner Inhaftierung am 11.10.2004 wurden Todeszeitpunkt,
Todesart, Beweise usw. ständig manipuliert.
Die vom Vater erstattete Anzeige wegen Mordanschlages auf Gordon
wurde von der Polizei nicht entgegen genommen. Rechtsanwalt S. war
nicht bereit, die Anzeige offiziell zu übergeben. Begründung: er sei
doch nicht lebensmüde.
Die Anklageschrift wirft dem verletzten Gordon vor, er habe
Rapphael B. (Thaiboxer) erst mit seiner Krücke geschlagen und dann
stranguliert. Obwohl der Obduktionsbericht der Schweiz Tod durch
Strangulation ausschließt und selbst der erste Arzt am Tatort keine
Strangulationsspuren vorfand, spielte das für das Gericht keine
Rolle. Die Schweiz stellte zwei Rechtshilfeersuchen, erhielt bis
jetzt weder den thailändischen Obduktionsbericht noch Herzblut. Mit
Herzblut hätte man die wirkliche Todesursache feststellen können.
Der thailändische Obduktionsbericht wurde erstmals beim Prozess
verlesen. Selbst Gordons Anwalt hatte davor keine Einsicht.
Trotz unzähliger weiterer nachweisbarer Widersprüche und Fehlen
eines Tatmotivs sprach das Gericht in ChiangMai das Todesurteil aus.
Begründung: Gordon müsse es gewesen sein, da ja kein anderer das
Grundstück betreten konnte und Nachbarn einen in Deutsch geführten
Streit gehörten. Eigenartig ist, wenige Tage davor konnten die
gleichen Nachbarn, die in aller Not bei dem Brand geschrieenen
Hilferufe nicht hören.
Diese und viele weitere Mängel und Widersprüchlichkeiten wurden
Außenminister Fischer und der Thailändischen Botschaft in Berlin vom
Vater mitgeteilt. Minister Fischer glänzte durch Untätigkeit und
Gleichgültigkeit. Der Vater des zu unrecht Verurteilten appelliert,
sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte einzusetzen und bittet,
dass möglichst viele Menschen ihn unterstützen und ihren Unmut
darüber der Thailändischen Botschaft in Berlin und Außenminister
Fischer mitteilen.
Quelle: Pressemitteilung Hilfsgemeinschaft für Opfer Thailändischer Willkür i.Gr.