Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung - BA wird sozialpolitischem Auftrag gerecht
Archivmeldung vom 26.09.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie ARD-Sendung "Report Mainz" berichtet heute Abend über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) über die "Handlungsprogramme" der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab hat die Redaktion eine Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages veröffentlicht.
Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung (von Report hier) fest:
Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem Schreiben des
Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt, dass der BRH selbst das
Prüfungsergebnis als vorläufig ansieht, weil es noch nicht die
Stellungnahme der BA berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen, dass
sich der BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen äußert.
Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden bundesweite
Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen individuellen
Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung, Mobilität, Alter) wird jeder
Arbeitsuchende einer von vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser
Kundendifferenzierung ergeben sich die Förderinstrumente, die nach
dem individuellen Bedarf und den Zielen des Betroffenen ausgewählt
werden.
Der BRH schreibt über dieses Konzept: "Die Handlungsprogramme für die
Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und
wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte
unterstützen." Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden
Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH "in sich
schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar
und sachgerecht." Weiter führt der Rechnungshof aus: "Die Festlegung
von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf
aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall
stellen keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 des Grundgesetzes
dar."
Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA.
Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und
Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige
Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem
sozialpolitischen Auftrag der BA.
Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung
von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil
"Betreuungskunde" eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse
vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den
Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden
können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z.B.
einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll. Für Kunden
mit Betreuungsprofil ist - angesichts der komplexen Problemlagen -
die Beschäftigungsaufnahme oft nur über ein Zwischenziel, einen
Integrationsfortschritt, erreichbar. Um diesen zu erreichen,
beschreitet die BA verschiedene Wege und stellt dazu vielfältige
Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Die Beratung über mögliche
Hilfen - auch Hilfen zur Selbsthilfe - ist oft der entscheidende
Schritt, um kurzfristig das vordergründige Hemmnis zu reduzieren und
mittelfristig die Basis für eine Erfolg versprechende und
arbeitsplatzorientierte Förderung zu schaffen. Die betreuenden
Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten
Einrichtungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die
Beratung aber nicht selbst leisten. Außerdem hat der BA-Vorstand
gemeinsam mit dem Verwaltungsrat in diesem Jahr ein Sonderprogramm
zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von
Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit Betreuungsprofil
gestartet. Bundesweit stehen zusätzlich rund 200 Millionen Euro zur
Verfügung; mit den Mitteln sollen bundesweit voraussichtlich 50.000
Kunden gefördert werden. Bis Ende Mai haben knapp 38.000 Personen im
Rahmen des Sonderprogramms mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
begonnen, überwiegend in beruflicher Weiterbildung und
Trainingsmaßnahmen. Für das Jahr 2007 ist eine Fortsetzung in
vergleichbarem Umfang vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesagentur für Arbeit