Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassen
Archivmeldung vom 20.03.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićOb auf Baustellen, im Lager oder in Krankenhäusern - der Gebrauch von Leitern und Tritten gehört vielerorts zum Arbeitsalltag dazu. Zweckmäßige Verwendung und überlegter Umgang sind wichtig, um Unfälle mit den praktischen Hilfsmitteln zu vermeiden. Gleiches trifft auf die regelmäßige Kontrolle des Materials zu.
Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Arbeitsmittel (Leitern) sicher verwendet werden können. Dies wird durch eine Prüfung, in der Regel alle zwölf Monate, sichergestellt. Arbeitgeber sollten dabei auf das Fachwissen von unabhängigen Prüforganisationen setzen.
"Bei Leitern und Tritten ist ein objektives Urteil von außenstehenden Fachleuten zur Sicherheit der Materialien von Bedeutung", sagt Martin Kohl, Experte für Fördertechnik von TÜV Rheinland. Zum einen verschafft die unabhängige Prüfung Arbeitgebern Gewissheit über den einwandfreien Zustand von Leitern und Tritten, zum anderen können Sie im Schadensfall durch Prüfberichte die ordnungsgemäßen Kontrollen und Erfüllung der Arbeitgeberpflichten nachweisen.
Versteckte Schwachstellen
Durch die mitunter intensive Nutzung gibt es viele mögliche Schwachstellen bei Leitern und Tritten, die auf den ersten Blick unerkannt bleiben. Sind die Leitern und Tritte dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt, steigt der Verschleiß zusätzlich - eine professionelle Bewertung durch unabhängige Experten ist umso erforderlicher. Diese erfolgt beim Prüfservice von TÜV Rheinland auch vor Ort, verzögert somit geplante Arbeitsabläufe kaum und benötigt nur wenig Vorlauf. "Unsere Experten kommen an den vom Auftraggeber gewünschten Ort, damit es möglichst keine Ausfallzeiten gibt", unterstreicht Kohl.
Immer nur einzeln nutzen
Grundsätzlich gilt bei Leitern und Tritten: Die Betriebsanleitung - an den Leitern selbst häufig durch Piktogramme in Kürze dargestellt - ist jederzeit zu beachten. So sollte beispielsweise das Höchstgewicht bei der Belastung nicht überschritten werden. Dieses liegt bei vielen Leitern bei 150 Kilogramm. "Allein aus diesem Grund sind Leitern und Tritte immer nur einzeln zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen sollte dies aber auch bei tragfähigeren Modellen immer gelten", betont Kohl.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)