Tuning: Bei Spezialwünschen im Vorfeld von Experten beraten lassen
Archivmeldung vom 31.07.2020
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Freigeschaltet durch André OttBreitere Reifen oder schicke Felgen sind für Tuningbegeisterte häufig der erste Schritt, um ihren Wagen einen individuelleres Erscheinungsbild zu verleihen. Eine Felge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis ist auf diesem Weg die einfachste Lösung. Hier gilt es lediglich die Betriebserlaubnis zu lesen alle Montagevorschriften zu beachten und zu prüfen, dass das Bauteil für den gewünschten Fahrzeugtyp und Motorleistung zulässig ist.
Eine Abnahme durch unabhängige Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland ist in diesem Fall nicht nötig. "Bei extravaganteren Wünschen sollten sich auch erfahrene Tuner lieber von einem Sachverständigen beraten lassen", rät Dieter Lauffs. "Es ist sehr ärgerlich, viel Mühe, Zeit und Geld in etwas zu investieren, was den Sicherheitsanforderungen letztlich nicht Stand hält. Das ist auch für uns Prüfer immer ein bitterer Moment."
Verpflichtende Abnahmen
Möglich ist beim Tuning vieles, sofern im Vorfeld alles bedacht wird. So lassen sich beispielsweise Felgen oder Reifen unter gewissen Voraussetzungen an Fahrzeugen montieren, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Bei diesen Veredelungen müssen unter Umständen jedoch zahlreiche Veränderungen am Fahrzeug, beispielsweise am Kotflügel oder den Radkästen, durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei solchen Umbauten sind Abnahme und entsprechende Einträge in den Fahrzeugpapieren obligatorisch.
Dubiose Angebote im Internet
Abgenommen werden müssen Felgen oder Reifen ebenfalls, wenn diese ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. "Wichtig ist beim Kauf das Wort Teilegutachten. Besonders im Internet gibt es unzählige dubiose Produkte, die beispielsweise durch die Bezeichnung 'mit TÜV' ausgewiesen werden. Vor dem Kauf dieser Dinge ist dringend abzuraten", betont Lauffs. Gleiches gelte für dort gehandelte Gutachten, die wie die Produkte lediglich auf Teilprüfungen hinweisen würden, die für die vorschriftsmäßige, sicherheitsrelevante Verwendung kaum oder gar keine Aussagekraft hätten.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)