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Heizöltanks warten und prüfen lassen

Archivmeldung vom 12.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heizöltank einer Ölheizung (Symbolbild)
Heizöltank einer Ölheizung (Symbolbild)

Foto: Maschinenjunge
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Liter ausgetretenes Heizöl kann 1 Millionen Liter Grundwasser verunreinigen. Aber: "Viele Anlagen und Heizöltanks werden nicht regelmäßig gewartet und geprüft", berichtet Heiko Drews, Experte für Anlagensicherheit bei TÜV Rheinland. Das stelle ein unnötiges Haftungsrisiko für Betriebe und Privateigentümer dar.

Ein geeigneter Zeitpunkt für Reinigung und Wartung ist vor einer Befüllung des Tanks, da dann nur wenig Aufwand nötig ist, um die Anlage für die Reinigung leer zu pumpen. An Anlagen, die wiederkehrend durch einen Sachverständigen zu prüfen sind, wird nach der Inspektion eine Prüfplakette angebracht, sofern keine erheblichen Mängel festgestellt wurden. Bei fehlender oder ungültiger Plakette kann der Heizöllieferant die Befüllung verweigern.

Tanks in Schutzgebieten

Rund 5 Millionen Heizöltanks sind in Deutschland in Betrieb. In Wasserschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten gilt die wiederkehrende Prüfpflicht für alle Erdtanks und für oberirdische Tankanlagen mit einer Füllmenge ab 1.000 Litern. Auskunft darüber erteilt die Wasserschutzbehörde. Außerhalb von Schutzgebieten beginnt die Prüfpflicht für oberirdische Anlagen bei 10.000 Litern. Für ein typisches Einfamilienhaus sind Öltanks zwischen 2.500 bis 4.000 Litern üblich. Dennoch rät Heiko Drews: "In jeder Anlage sammelt sich mit der Zeit unter anderem Ölschlamm. Deshalb sollte jede Anlage unabhängig von der Größe regelmäßig gewartet und gereinigt werden." Denn Ölschlamm - eine Mischung aus Schmutzpartikeln und Heizöl - verstopft Anlagenteile, vermindert die Leistung der Anlage oder kann zum Ausfall der Heizung führen.

Schäden vermeiden

Die Verordnung zum Umgang von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht bei oberirdischen Tankanlagen außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten bis zu einem Fassungsvermögen 10.000 Litern nur eine erstmalige Prüfung vor. Doch auch solche Anlagen sollten regelmäßig geprüft werden, um Schäden zu vermeiden. Hinzu kommt, dass ältere Anlagen unter Umständen gewartet werden müssen, um aktuellen technischen Anforderungen weiterhin zu entsprechen.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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