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TÜV-Verband: Neues Merkblatt für Umbau von Fahrzeugen auf Wasserstoff

Archivmeldung vom 11.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wasserstoff: Eine unerschöpfliche und vollkommen ungiftige Energiequelle (Symbolbild)
Wasserstoff: Eine unerschöpfliche und vollkommen ungiftige Energiequelle (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der TÜV-Verband hat ein technisches Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Pkw und Nutzfahrzeuge auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) veröffentlicht. Darin sind zahlreiche technische Anforderungen enthalten, die für einen sicheren Betrieb der Fahrzeuge notwendig sind und an denen sich Umrüster im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens orientieren können.

"Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebe kann einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität leisten", sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband (VdTÜV). "Vor allem im Güterverkehr ist die zügige Erneuerung der bestehenden Verbrenner-Flotte nicht allein mit Neufahrzeugen zu schaffen." Das würde viele Betreiber von Fuhrparks, seien es Speditionen, Handelsunternehmen oder Verkehrsbetriebe, wirtschaftlich überfordern. Die Umrüstung vorhandener Fahrzeuge auf einen Wasserstoffantrieb ist daher eine kostengünstige Alternative, um klima- und gesundheitsschädliche Emissionen zu senken und damit einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten. Insbesondere im Güterverkehr auf der Langstrecke gilt Wasserstoff als Alternative zu rein batterieelektrischen Antrieben.

"Das Merkblatt des TÜV-Verbands enthält unter anderem technische Anforderungen an die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen", erläutert Schneider. So müssen die umgebauten H2-Fahrzeuge über ein Überwachungssystem verfügen, um Leckagen an den Tanks schnell entdecken zu können und strenge Vorgaben bei Crashtests erfüllen. Schneider: "Die umgerüsteten H2-Fahrzeuge werden im Rahmen einer Einzelgenehmigung geprüft und dann für den Straßenverkehr in Deutschland und den anderen EU-Staaten zugelassen." Das neue VdTÜV-Merkblatt 766 zum Thema Wasserstoff ergänzt das bereits vor mehreren Jahren entwickelte Merkblatt 764 für die Umrüstung auf einen batterieelektrischen Antrieb.

Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge mit einem eigenen Förderprogramm, das gerade angelaufen ist. Finanziell gefördert werden neben der Anschaffung von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb auch umgerüstete Nutzfahrzeuge sowie die für den Betrieb notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Bei der Anschaffung erhalten Antragsteller bis zu 80 Prozent der so genannten Investitionsmehrausgaben, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Verbrenner anfallen. Die Frist für die Einreichung der Anträge startet am 16. August und endet zunächst am 27. September 2021. Antragsteller können ihre Unterlagen online beim Bundesamt für Güterverkehr einreichen.

Das VdTÜV-Merkblatt wurde von den TÜV-Unternehmen und der arge tp 21 erstellt und mit den Branchenverbänden ZDK und ZKF abgestimmt. "Mit dem Merkblatt leisten wir einen Beitrag für die technische Sicherheit alternativer Antriebsformen", sagt Schneider. Auf diesem Weg dürfe auch die regelmäßige Überwachung der Fahrzeuge im Rahmen der Hauptuntersuchung nicht vernachlässigt werden. "Wasserstoff ist ein leicht entzündliches Gas, bei dessen Nutzung besondere Anforderungen zu erfüllen sind", betonte Schneider. Bisher fehle es aber an spezifischen Prüfvorgaben für H2-Fahrzeuge. Schneider: "Hier bedarf es durch den Verordnungsgeber einer baldigen Erweiterung der Prüfvorgaben, um die Sicherheit der Fahrzeuge über den Lebenszyklus gewährleisten zu können."

  • Das VdTÜV-Merkblatt 766 "Fahrzeuge mit Wasserstoffsystemen im Einzelgenehmigungsverfahren" ist abrufbar unter: https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter?suchbegriff=MB FZMO 766&gefiltert=1
  • Das VdTÜV-Merkblatt 764 "Elektrofahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren" ist abrufbar unter: https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter?suchbegriff=MB FZMO 764&gefiltert=1

Quelle: VdTÜV Verband der TÜV e.V. (ots)

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