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Rufnummern-Mitnahme: Wenn die Handynummer umzieht

Archivmeldung vom 02.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seit 2002 kann man in Deutschland seine Handynummer mitnehmen, wenn man einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließt. Wenn man sich eine Prepaidkarte kauft, ist allerdings manchmal eine neue Nummer nötig.

Der Telekommunikations-Infodienst www.call-magazin.de klärt auf, was man beim Wechsel beachten sollte und was der Umzug der Handynummer kostet.

Alle Handykunden die zu T-Mobile oder Vodafone wechseln, können ihre alte Nummer behalten. Bei diesen beiden Netzbetreibern ist es egal, ob man eine Prepaid-Karte kauft oder einen Vertrag abschließt. Letzteres ist jedoch Voraussetzung, wenn man zu E-Plus oder o2 wechselt: Kauft man eine Prepaid-Karte dieser beiden Netzbetreiber, ist die alte Handynummer futsch.

Das gilt analog auch für die neuen Discounter: Wer eine Prepaidkarte auf E-Plus-Netzbasis kauft, schaut in die Röhre; die Discounter auf Basis von T-Mobile oder Vodafone erlauben hingegen die Rufnummernmitnahme. Die Kosten für die Mitnahme der Rufnummer belaufen sich auf rund 25 Euro, die der alte Anbieter bekommt. Wer zu mobilcom und klarmobil wechselt, muss noch eine zusätzliche Gebühr bezahlen. Die Rufnummer der Mailbox zieht übrigens mit um, der Ansagetext und eventuell noch gespeicherte Inhalte aber nicht.

Verena Blöcher von www.call-magazin.de rät zu einer guten Vorbereitung: "Man hat für einen Umzug der Rufnummer nicht ewig Zeit. Ein Antrag auf Mitnahme der Handynummer kann frühestens vier Monate vor Auslaufen des Altvertrags und spätestens 31 Tage nach dem Ende des bisherigen Vertrags gestellt werden. Danach fällt die Rufnummer an den bisherigen Anbieter, und man kann sie nicht mehr zurückholen."

Quelle: Pressemitteilung i12 AG

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