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Fahrradkindersitz: Modell muss zu Kind und Rad passen

Archivmeldung vom 23.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Historischer Fahrrad-Kindersitz (Verkehrsmuseum Dresden)
Historischer Fahrrad-Kindersitz (Verkehrsmuseum Dresden)

Foto: Nightflyer
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kindersitz und Fahrradanhänger bieten die Möglichkeit, den Nachwuchs beim Radfahren mitzunehmen. Kindersitze eignen sich für kurze Strecken und im Stadtverkehr, für längere Ausflüge sind Anhänger die bessere Wahl. Beim Kauf von Fahrradzubehör empfiehlt es sich generell, auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit zu achten. Vergeben wird dieses Prüfzeichen unter anderem von TÜV Rheinland.

Zusätzlich können Kunden beim Kauf auf das freiwillige Zeichen "Geprüfte Sicherheit und Qualität" von TÜV Rheinland achten. Ein solches Produkt bieten neben einer sicheren Bauart auch eine qualitativ gute Verarbeitung ("Geprüfte Sicherheit und Qualität"). Auch die Einhaltung von Grenzwerten beispielsweise für Weichmacher in den Kunststoffen wird dann kontrolliert. "Wir prüfen nach aktuellen Standards, aber zum Teil auch nach eigenen Anforderungen, die teils strenger sind, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben", sagt Berthold Tempel, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

Vor dem Kauf Befestigungsart festlegen

Vor dem Kauf eines Kindersitzes ist es wichtig zu entscheiden, wo auf dem Fahrrad der Sitz befestigt werden soll. Die Befestigung eines Kindersitzes am Fahrradlenker hat zwar den Vorteil, dass Eltern ihr Kind jederzeit im Blick haben, aber sie müssen auch stärkere Einschränkungen des Fahr- und Lenkverhaltens in Kauf nehmen. Bei Fahrradkindersitzen, die auf dem Gepäckträger befestigt werden, ist darauf zu achten, dass dieser für die Montage des Sitzes geeignet ist und die zulässige Traglast des Gepäckträgers durch Sitz und Kind nicht überschritten wird. Kindersitze, die am Sitzrohr befestigt werden, müssen exakt ausgerichtet werden, so dass das Fahrrad nicht nach hinten überschlägt, sobald das Kind hineingesetzt wird. Hier sollte man sich genau an die vom Hersteller des Kindersitzes beigefügte Montageanleitung halten. Für alle Sitze gilt, dass die Fußstützen an die Größe des Kindes angepasst werden müssen, um eine ergonomisch korrekte und bequeme Sitzposition zu gewährleisten.

Befestigung und Anbauteile im Härtetest

Fahrradkindersitze werden nicht nur auf ihre ergonomische Gestaltung geprüft, sondern durchlaufen viele mechanische Tests. Durch vertikale und horizontale Schwingungsversuche werden beispielsweise die Befestigung und alle Anbauteile einem Härtetest unterzogen. Zudem dürfen sich am Sitz keine scharfkantigen Bauteile befinden, an denen sich das Kind oder der Erwachsene bei der Montage des Sitzes verletzen könnte. Auch das Gurtsystem wird genau geprüft, damit das Kind bei einem Unfall fest im Sitz gehalten und geschützt wird.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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