TÜV Rheinland: Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mindestens jährlich prüfen lassen
Archivmeldung vom 11.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie wachsende Zahl der Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos kann auf ein wachsendes Netz an Lademöglichkeiten zurückgreifen: Ende März 2021 zählte die Bundesnetzagentur in Deutschland fast 32.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, Tendenz steigend. Der Umgang mit hohen Ladeleistungen bis zu 350 Kilowatt ist jedoch nicht ohne Risiko für Mensch und Technik.
Damit der Ladevorgang sicher und störungsfrei abläuft, müssen die Stationen in einem einwandfreien Zustand sein. "Nur regelmäßige technische Prüfungen können die optimale Funktion von Ladepunkten sicherstellen. Ihr Nachweis ist für Betreiber zugleich eine juristische Absicherung im Schadensfall", sagt Theodor Kusemann, TÜV Rheinland-Experte für Elektrotechnik.
Viele Regeln - eine Empfehlung
Welches Prüfintervall im Einzelfall gilt, muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Neben etwa der Ladesäulenverordnung des Bundes und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV V3) ist je nach Ort der Aufstellung zudem die Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. "Aus den Regeln ergeben sich jährliche bis vierjährige Prüfintervalle. Betreibern ist aber immer die jährliche Prüfung zu empfehlen", so Kusemann.
Härtetest für Elektrik und Elektronik
Geprüft wird nach VDE-Vorgaben. Neben einer Sichtprüfung auf äußerliche Beschädigungen etwa am Ladekabel, Stecker und Display ist die regelmäßige Kontrolle der elektrischen Schutzeinrichtungen nötig. Messungen zeigen, ob alle Leitungen isoliert und intakt sind. "Die größten Risiken beim Laden sind Stromschläge und überhitzende Akkus in Elektroautos. Beides soll die Steuerung der Ladestation verhindern", erklärt der Experte. Sachkundige Prüfer von TÜV Rheinland testen daher durch Fehlersimulation, ob der Schutzschalter auslöst und ob die Software der Station zur Wahl des passenden Ladeszenarios korrekt mit den Fahrzeugen kommuniziert. Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Ergebnisse und dient als Nachweis der Normkonformität, sollten Behörden diese anfragen.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)