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Bei Kauf von Bohrmaschinen auf GS-Zeichen achten

Archivmeldung vom 24.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Darstellung einer elektrischen Handbohrmaschine mit zuschaltbarer Schlagbohr-Funktion (Symbolbild)
Darstellung einer elektrischen Handbohrmaschine mit zuschaltbarer Schlagbohr-Funktion (Symbolbild)

Foto: Christian Giersing
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die eigenen vier Wände oder den Garten umgestalten - Heimwerken liegt nicht erst seit der Corona-Pandemie im Trend. Bohrmaschinen kommen dabei häufig zum Einsatz und sind daher gefragt. Beim Kauf von neuen Geräten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Kriterien in den Vordergrund rücken: den Einsatzzweck des Geräts sowie die Einhaltung der Sicherheitsstandards.

Das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das unter anderem von TÜV Rheinland als akkreditiertem Testhaus vergeben wird, gibt in Bezug auf die Betriebssicherheit eine wichtige Orientierung. Geprüft werden dabei die Konstruktion und Verarbeitung, um etwa Kurzschlüsse in der Elektrik oder Verletzungsgefahr an scharfen Kanten auszuschließen.

"In unseren Laboren prüfen wir Elektrowerkzeuge nach den jeweils vorgeschriebenen nationalen oder internationalen Standards und gesetzlichen Vorgaben. Die sichere Akkutechnik spielt dabei eine immer größere Rolle. Diese testen wir unter anderem auf Brandgefahr, indem wir sie extremen Bedingungen, beispielsweise Stromschlägen oder Hitze, aussetzen", erläutert Dr. Patrick Niklaus, Laborleiter von TÜV Rheinland.

GS-Zeichen bewertet nicht die Qualität

Nahezu alle Leistungsklassen, sowohl für den gelegentlichen als auch professionellen Einsatz, gibt es als akkubetriebene Variante auf dem Markt. Auch die Preisunterschiede sind bisweilen groß. Für die Frage der Sicherheit gilt: Auch kostengünstige Produkte müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, wenn sie bestimmungsgemäß benutzt werden. Auch die Fertigungsstätten und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des Prüfzeichens während der gesamten Nutzungsdauer werden von TÜV Rheinland kontrolliert. Endverbraucher, Handel oder Behörden können sich zudem bei TÜV Rheinland in einer offenen Internetdatenbank über die Echtheit des Prüfzeichens sowie die durchgeführten Prüfinhalte unter www.certipedia.com informieren.

Herstellergebundene Akkusysteme

Viele Hersteller bieten Systeme an, bei denen die Akkus auf all ihre Geräte passen. So können beispielsweise Bohrer, Heckenschere und Rasenmäher mit nur einem Akku im Haushalt betrieben werden. "Diese Systeme sind nachhaltiger, weil nicht für jedes Gerät auch ein Akku gekauft werden muss. Allerdings sind Kunden so auch an eine Marke gebunden, denn herstellerübergreifende Systeme gibt es nicht", gibt Dr. Niklaus zu bedenken. Übrigens: Hitze, Kälte und Tiefentladungen schaden den Akkus und können ihre Lebensdauer stark verkürzen. Zudem sollten äußerlich beschädigte oder verformte Akkus keinesfalls geladen, sondern ausgetauscht werden. Auch sollten nur die vom Hersteller freigegebenen Ladegeräte zum Einsatz kommen. Deren Ladeelektronik wurde auf den jeweiligen Akkutyp angepasst.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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