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Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bekommt neue Rechtsgrundlage

Archivmeldung vom 11.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Fotograf: Steven Lüdtke
Bild: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Fotograf: Steven Lüdtke

Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend - und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen.

Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU.

Dank neuer Rechtsgrundlage: Unabhängige Prüfer können Check übernehmen

Mit der neuen Rechtsgrundlage schafft das Bundesverkehrsministerium Klarheit und nimmt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Fahrzeugen von der Hauptuntersuchung aus. Sie bleibt damit außerhalb des rechtlich vorgegebenen Akkreditierungsrahmens. "Das bedeutet, dass künftig unabhängige Prüfinstitutionen die Überprüfung vornehmen können. Sie müssen sich dafür nicht vorab in einem aufwendigen Verfahren für ein spezielles System akkreditieren und können Verbrauchern somit die Serviceleistung günstiger anbieten", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

Empfehlung: Regelmäßige Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen

"Bis die neue Rechtsgrundlage final steht, bleibt es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen", rät Lau. Nach erfolgreicher Prüfung - der sogenannten G 607-Prüfung - stellt der Sachkundige eine Prüfplakette aus und notiert den Vorgang in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung. "Durch das korrekt ausgefüllte gelbe Prüfbuch und eine gültige Prüfplakette sind Camper im Schadensfall abgesichert. Zudem verlangen viele Campingplätze bei der Vergabe des Stellplatzes die Vorlage dieser Dokumente", so Lau.

Übrigens: Über die Webseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden Camper einen Sachkundigen in der Nähe.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (ots)

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