Bei Schäden an Windschutzscheiben schnell handeln
Archivmeldung vom 12.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićWer feststellt, dass die Windschutzscheibe des eigenen Fahrzeugs beschädigt ist, sollte schnell handeln. Schließlich können auch kleine Schäden die Sicht beeinträchtigen oder zum Riss der Scheibe führen. Allerdings muss nicht bei jeder Beschädigung die Scheibe ausgetauscht werden: Dank spezieller Verfahren kann eine Reparatur genügen.
Das Problem: "Die Reparaturverfahren werden nicht immer richtig angewandt. Es kommt vor, dass Fahrzeuge mit reparierten Windschutzscheiben durch die Hauptuntersuchung fallen", so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Grund hierfür sind häufig trübe Flecken um die zuvor beschädigten Bereiche - durch mangelhafte Reparaturarbeiten hervorgerufen. "Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Durchsicht durch die reparierte Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei bleiben muss. Ist dies nicht der Fall, sollten Autofahrer die Reparatur beanstanden", rät Rechtien.
Bei Schäden im Fernsichtfeld ist der Austausch zwingend
Zudem lassen sich Windschutzscheiben nur dann reparieren, wenn der Durchmesser der Einschlagsstelle nicht größer als fünf Millimeter ist und Innenscheibe sowie Kunststofffolie keinerlei Beschädigungen aufweisen. Entstandene Sprünge dürfen außerdem nicht länger als 50 Millimeter sein und nicht im Scheibengummi enden. Schäden im Fernsichtfeld, einem knapp 30 Zentimeter breiten Streifen auf der Fahrerseite, dürfen ebenfalls nicht repariert werden - hier muss die Scheibe zwingend ausgetauscht werden.
Kalibrierung der Kameras nach Scheibentausch
Ist ein Scheibenwechsel notwendig, können Kosten in bis zu vierstelliger Höhe entstehen. Ein Grund für die vergleichsweise hohen Kosten sind moderne Assistenzsysteme: Für Spurhalteassistenten und andere Sensoren sind Kameras hinter der Frontscheibe nötig. Daher erfordern ein Scheibentausch und die damit verbundene Kalibrierung der Kameras moderne Diagnosegeräte und größte Präzision. Je nach Hersteller und Fahrzeugtyp kostet der Scheibenaustausch so zwischen 600 und 1.300 Euro. Eine Reparatur ist hingegen ab 120 Euro möglich. Kosten, für die eine Kaskoversicherung aufkommt, eine Haftpflichtversicherung ist hingegen nicht ausreichend.
Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)