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Sportverletzungen nach der PECH-Regel versorgen

Archivmeldung vom 11.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Sportverletzungen wie zum Beispiel Verstauchungen sollten möglichst schnell nach der PECH-Regel versorgt werden. P steht für Pause, E für Eis oder Kühlen. C kommt vom englischen Ausdruck Compression für Kompression und H vom Hochlagern.

"Eine schnelle Erstversorgung kann den Heilungsprozess beschleunigen", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. "Verletzungen lassen sich nicht planen. Beim Wanderurlaub oder anderen sportlichen Aktivitäten sollte man deshalb die entsprechenden Hilfsmittel auch unterwegs immer dabei haben."

Bei einer Verletzung sollte der Sport sofort unterbrochen werden. Ist die Haut verletzt, wird sie zunächst mit einem Desinfektionsmittel und sterilen Kompressen versorgt. Die verletzte Stelle sollte sofort gekühlt werden, zum Beispiel mit einem kalten Umschlag oder einem Kältepack aus der Apotheke. "Kühlkompressen bitte nicht auf die nackte Haut legen. Denn nach dem Entfernen der Kühlung würde die Blutung sehr stark ansteigen und der Schmerz stärker werden. Besser ist es, zwischen der Kühlkompresse und der Haut ein dünnes Tuch zu legen", rät der Apotheker.

Gekühlt werden sollte über einen Zeitraum von zwei bis drei Stunden. In dieser Zeit sollte die Kühlung regelmäßig unterbrochen werden, damit die Muskeln wieder durchblutet werden können. Damit der verletzte Bereich nicht zu stark anschwillt, kann ein Kompressionsverband angelegt werden. Da die Schwellung in den ersten Stunden zunimmt, sollte die Spannung des Kompressionsverbands regelmäßig kontrolliert und angepasst werden. Das Hochlagern über die Herzebene erleichtert den Abfluss von Blut. Benkert: "Verbessert sich eine Sportverletzung nicht innerhalb von drei Tagen, oder ist die Funktion des Gelenks eingeschränkt, sollten sich Patienten unbedingt an einen Arzt wenden."

Bei Sportverletzungen können auch schmerzstillende Wirkstoffe wie zum Beispiel Ibuprofen als Gel oder Salbe lokal aufgetragen werden. Dabei ist auf eine ausreichende Dosierung zu achten: Ein drei bis fünf Zentimeter langer Salbenstrang wird zwei- bis dreimal täglich auf unverletzte Haut aufgetragen und einmassiert. Alternativ können Schmerzmittel als Tabletten eingenommen werden. Neben den synthetischen Wirkstoffen helfen bei Sportverletzungen auch pflanzliche Präparate, zum Beispiel aus Beinwell oder Arnika.

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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