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Nötig und möglich: Pflegende brauchen regelmäßig Auszeiten

Archivmeldung vom 24.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V./David Pereiras"
Bild: "obs/Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V./David Pereiras"

Etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von Angehörigen versorgt. Als "Hauptpflegepersonen", wie sie formell bezeichnet werden, verausgaben sie sich teilweise bis zur völligen Erschöpfung.

"Das ist für die eigene Gesundheit bedenklich und gefährdet bei einem Ausfall - etwa durch eine längere Krankheit - auch die weitere Versorgung der bzw. des Pflegebedürftigen", so Carolin Gatzke, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e. V. Darum gibt es gesetzlichen Anspruch auf personelle Entlastung, um durch regelmäßige Erholungszeiten (auch stundenweise) oder bei einem kleinen Urlaub neue Kräfte zu sammeln.

Zur Finanzierung dieser sogenannten "Verhinderungspflege" stehen jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Mittel aus der Pflegeversicherung in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Pflegegrad mindestens sechs Monate bestanden haben muss. Obendrein können die für Kurzzeitpflege vorgesehenen, dafür jedoch nicht genutzten Mittel, stattdessen auch für die Verhinderungspflege eingesetzt werden (maximal 50 Prozent, d. h. nochmals bis zu 806 Euro pro Jahr).

Wer kann Verhinderungspflege leisten?

Sind die formellen Voraussetzungen gegeben, erweist sich die Suche nach einer professionellen Hilfe oft als nächste große Hürde. Wer hat die nötige Erfahrung? Wer ist geschult, zuverlässig und vertrauenswürdig? Wer achtet ethische Standards, wie sie beispielsweise in der "Pflege-Charta" verbindlich vorgegeben sind? Die Angehörigen sollen in der Zeit der eigenen Abwesenheit schließlich in gute Hände kommen.

Qualifizierte Senioren-Assistenten, die in der BdSAD organisiert sind, erfüllen diese wichtigen Anforderungen. Mehr noch: Die bundesweit selbstständig tätigen Frauen und Männer empfehlen sich außerdem durch ihre Lebenserfahrung, durch langjährige Berufspraxis sowie ständige Fortbildung. Außerdem können sie eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Unter www.bdsad.de kann nach verfügbaren Senioren-Assistenten in Ortsnähe gesucht werden. Eine individuelle persönliche Kontaktaufnahme ist dann direkt und kostenlos möglich. Auf der Website sind außerdem viele Detailinformationen über die Berufsgruppe zu finden.

Quelle: Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e. V. (ots)

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