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Masern: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft?

Archivmeldung vom 19.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Masern: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft?
Masern: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft?

Bild: Impfkritik.de / Zerbor - adobestock

Der Impfexperte Hans U. P. Tolzin beantwortet auf der Seite Impfkritik.de Fragen von Eltern: "Frage: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft und müssen Diagnosen beigelegt werden? Meine Mutter u Schwiegervater sind beide an Krebs gestorben, dazu haben wir Autoimmunerkrankungen in der Familie. Wird das akzeptiert?"

Tolzin antwortet: "Die exakte Umsetzung des Masernschutzgesetzes (MSG) ist Ländersache und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussehen. In der Regel und im Falle von Baden-Württemberg muss der Nachweis einer Impfung, Immunität oder Kontraindikation nur vorgelegt werden und plausibel sein. Der Nachweis darf aus Datenschutzgründen nicht im Original oder als Kopie zu den Akten genommen werden.

Ist der Nachweis aus Sicht des Verantwortlichen oder Beauftragten einer Gemeinschaftseinrichtung nicht plausibel, weil z. B. der Arztstempel unecht aussieht oder die Praxis des Arztes irgendwo in Afrika angesiedelt ist, dann muss dies an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Nachweis muss keinesfalls medizinische Details enthalten. Es reicht ggf. aus, wenn der Arzt ganz allgemein den Nachweis nach § 20 IfSG bestätigt. Eine Überprüfung der Echtheit durch die Gemeinschaftseinrichtung ist nicht vorgesehen!

Wenn der Kinderarzt der Familie eine Kontraindikation gegen bestimmte Impfungen oder Impfungen im Allgemeinen feststellt, so sollte er dies natürlich nachvollziehbar und mit gutem Gewissen begründen können. Autoimmunerkrankungen in der Familie können ein guter Grund sein, aber das geht ja die Gemeinschaftseinrichtung nichts an.

Lassen Sie - und Ihr Kinderarzt - bitte nicht verunsichern, was die Anerkennung von Attesten angeht. Was bei einer eventuellen Überprüfung des Attestes durch das Gesundheitsamt akzeptiert wird oder nicht, ist Ermessensache. Macht hier das Gesundheitsamt Schwierigkeiten und erläßt einen Bußgeldbescheid, bitte unbedingt Widerspruch einlegen und ggf. mit Hilfe des impfkritischen Netzwerkes dagegen klagen.

Den Bußgeldbescheid bitte als Kopie an [email protected] schicken, damit sich unser Anwalt das ansehen kann. Ich empfehle auch dringend, sich mit anderen impfkritischen Eltern in Ihrer Nähe zu vernetzen. Kontaktadressen finden Sie unter www.impfkritik.de/stammtische

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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