Masern: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft?
Archivmeldung vom 19.05.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Impfexperte Hans U. P. Tolzin beantwortet auf der Seite Impfkritik.de Fragen von Eltern: "Frage: Wie werden Impfunfähigkeitsbescheinigungen geprüft und müssen Diagnosen beigelegt werden? Meine Mutter u Schwiegervater sind beide an Krebs gestorben, dazu haben wir Autoimmunerkrankungen in der Familie. Wird das akzeptiert?"
Tolzin antwortet: "Die exakte Umsetzung des Masernschutzgesetzes (MSG) ist Ländersache
und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussehen. In der Regel und im Falle von Baden-Württemberg
muss der Nachweis einer Impfung, Immunität oder Kontraindikation nur
vorgelegt werden und plausibel sein. Der Nachweis darf aus
Datenschutzgründen nicht im Original oder als Kopie zu den Akten
genommen werden.
Ist der Nachweis aus Sicht des Verantwortlichen
oder Beauftragten einer Gemeinschaftseinrichtung nicht plausibel, weil
z. B. der Arztstempel unecht aussieht oder die Praxis des Arztes
irgendwo in Afrika angesiedelt ist, dann muss dies an das Gesundheitsamt
gemeldet werden. Der Nachweis muss keinesfalls medizinische
Details enthalten. Es reicht ggf. aus, wenn der Arzt ganz allgemein den
Nachweis nach § 20 IfSG bestätigt. Eine Überprüfung der Echtheit durch
die Gemeinschaftseinrichtung ist nicht vorgesehen!
Wenn der
Kinderarzt der Familie eine Kontraindikation gegen bestimmte Impfungen
oder Impfungen im Allgemeinen feststellt, so sollte er dies natürlich
nachvollziehbar und mit gutem Gewissen begründen können.
Autoimmunerkrankungen in der Familie können ein guter Grund sein, aber
das geht ja die Gemeinschaftseinrichtung nichts an.
Lassen Sie -
und Ihr Kinderarzt - bitte nicht verunsichern, was die Anerkennung von
Attesten angeht. Was bei einer eventuellen Überprüfung des Attestes
durch das Gesundheitsamt akzeptiert wird oder nicht, ist Ermessensache.
Macht hier das Gesundheitsamt Schwierigkeiten und erläßt einen
Bußgeldbescheid, bitte unbedingt Widerspruch einlegen und ggf. mit Hilfe
des impfkritischen Netzwerkes dagegen klagen.
Den Bußgeldbescheid bitte als Kopie an [email protected] schicken, damit sich unser Anwalt das ansehen kann. Ich empfehle auch dringend, sich mit anderen impfkritischen Eltern in Ihrer Nähe zu vernetzen. Kontaktadressen finden Sie unter www.impfkritik.de/stammtische
- Weitere Regelungen verschiedener Bundesländer (nicht vollständig)
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin