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Krankschreibung per Videosprechstunde: Was Patienten über die neue Freiheit wissen sollten

Archivmeldung vom 09.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Sich mit Kopf- oder Magenschmerzen in eine Arztpraxis schleppen zu müssen, ist schon schlimm genug. Zurzeit kommt noch die Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus hinzu. Mit dem gestern bekannt gegebenen Inkrafttreten des Beschlusses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) können Patienten sich jetzt bequem und sicher per Videosprechstunde von Zuhause krankschreiben lassen.

Beim Anbieter Doctolib kann der gelbe Schein ab jetzt sogar digital im Patientenaccount empfangen werden. Wer die neue Möglichkeit zur Krankschreibung per Video nutzen will, sollte ein paar Dinge beachten.

70 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden pro Jahr von Ärzten ausgestellt. Bisher mussten Erkrankte dafür in eine Praxis gehen und ihre Beschwerden schildern. Auch eine Verlängerung der Krankschreibung konnte nur ausgestellt werden, wenn der Behandler das nach einer Untersuchung für nötig hielt.

"Die Buchungszahlen für Videosprechstunden zeigen sehr deutlich, wie hoch die Akzeptanz digitaler Gesundheitsleistungen mittlerweile ist", erklärt Ilias Tsimpoulis, Managing Director bei Doctolib, einem der führenden E-Health-Unternehmen in Europa. "Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir einen Zuwachs von 167 Prozent verzeichnen können. Auf dem Höhepunkt im April wurden deutschlandweit mehr als 1.800 Videosprechstunden in einer Woche allein über unsere App und Website vereinbart."

Wie Patienten die neue Freiheit nutzen können und welche Grenzen sie hat: Flexibilität ja, aber nicht ohne Regeln

  • Nach den neuen Kriterien des G-BA darf ein Patient nur per Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, wenn er in der Praxis persönlich bekannt ist. Nicht möglich ist also eine telemedizinische Krankschreibung in einer gänzlich fremden Praxis.
  • Die Erkrankung muss per Video diagnostiziert werden können.
  • Lebensbedrohliche Notfälle sind niemals ein Fall für eine Videosprechstunde, sondern immer für einen Notarzt bestimmt.
  • Die erstmalige AU per Videosprechstunde ist auf sieben Tage begrenzt.
  • Eine Verlängerung per Videosprechstunde ist nur möglich, wenn die erste AU nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
  • Nicht erlaubt sind Krankschreibungen per Online-Fragebogen oder einer Chat-Befragung. Voraussetzung ist, dass sich Arzt und Patient zumindest über den Bildschirm in Echtzeit sehen.
  • Patienten haben dennoch keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, sich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Etwa, wenn der Arzt diesen Service nicht anbieten möchte.

Vorteile für Patienten und Ärzte

Sind alle Voraussetzungen gegeben, liegen die Vorteile einer Videosprechstunde inklusive Krankschreibung auf der Hand. Ilias Tsimpoulis hierzu: "In unsicheren Zeiten wie diesen liegt der Fokus natürlich auf der Sicherheit. Covid-19-Symptome, wie Fieber oder Halsschmerzen, lassen sich mit bestmöglicher Vorsicht auch telemedizinisch initial diskutieren und zum Teil abklären. So sinkt auch für das medizinische Personal das Risiko der Ansteckung." Damit unterstützt Doctolib aktiv die Eindämmungspolitik für das Corona-Virus und somit das Gesundheitswesen.

Zudem müssen Erkrankte nicht mehr ihr Bett beziehungsweise die Wohnung verlassen und anstrengende Wege zum Arzt auf sich nehmen. Den Weg zum Briefkasten können sich Patienten durch die Videosprechstunde ebenfalls sparen, da sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per E-Mail direkt an ihren Arbeitgeber verschicken können. Unabhängig davon und wie üblich stellt der Arzt ein Original mit drei Durchschlägen aus und sorgt für die Übermittlung an die Krankenkasse, an den Arbeitgeber und an den Patienten. Die letzte Kopie bleibt beim Arzt.

Für eine Videosprechstunde sind nur ein Smartphone oder ein Laptop/PC mit stabiler Internetverbindung, funktionierender Kamera, sowie Lautsprecher und Mikrofon, notwendig. Über die App oder Homepage von Doctolib können Patienten einen Termin buchen, dann steht der Online-Konsultation nichts im Wege. Per SMS, E-Mail oder über die App folgt umgehend eine Terminbestätigung. Darin oder in einer weiteren Nachricht finden sich der Einwahllink für die Online-Konsultation und weitere benötigte Daten, wie ein Einwahlcode. Nach einem kurzen Techniktest kann pünktlich zum vereinbarten Termin die Sprechstunde beginnen.

Krankschreibung per Videosprechstunde - so geht's:

  1. Videosprechstunde direkt buchen, z.B. über eine Online-Plattform wie Doctolib.
  2. Den Arzt nach einer virtuellen Übermittlung der Krankschreibung fragen. (Bei Doctolib kann diese über "Meine Dokumente" im LogIn Bereich des Doctolib-Accounts abgerufen werden.)
  3. Die Krankmeldung anschließend virtuell an den Arbeitgeber senden (z.B. per E-Mail).
  4. Der Arzt stellt die AU-Bescheinigung als Original mit drei Durchschlägen aus:
  • Das Original: geht zur Krankenkasse
  • 1. Durchschlag: zum Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt
  • 2. Durchschlag: behalten Patienten für ihre Unterlagen
  • 3. Durchschlag: bleibt beim Arzt

Zum Hintergrund

Mit der Entscheidung des Bewertungsausschusses vom 18.09.2020 können Ärzte ihren Patienten auch weiterhin unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Dies ist ein wichtiges Signal und richtiger Schritt, um Videosprechstunden als integralen Bestandteil der Versorgung dauerhaft zu etablieren. Hintergrund: Ärzte durften normalerweise nur jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln. Dies wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) haben nun vereinbart, die Begrenzung der Videosprechstunden weiter bis zum 31.12.2020 auszusetzen.

Quelle: Doctolib GmbH (ots)

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