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Ein Pflegetagebuch kann gar nicht zu detailliert sein

Archivmeldung vom 27.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, sollte ein Pflegetagebuch führen. Es hilft auch dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) bei seiner Beurteilung. Das Apothekenmagazin "Senioren-Ratgeber" rät, diese Dokumentation sehr detailreich zu führen.

Beispiel Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Oder Toilettengang: Wischen Sie den Po ab? Helfen Sie dabei, die Kleider wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel? Verschweigen Sie dies nicht aus falscher Scham. Zwar muss sich der Mitarbeiter des MDK auch selbst einen Eindruck verschaffen, was der Gepflegte selbst noch kann und wozu er Hilfe braucht, aber das Pflegetagebuch spielt immer eine Rolle und ist im Falle eines Widerspruch gegen einen nicht akzeptablen Bescheid ein wichtiges Dokument.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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