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Auszeit von der Pflege

Archivmeldung vom 11.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Mit Beginn dieses Jahres ist die Pflegereform in Kraft getreten, die pflegenden Angehörigen etwas mehr Geld und mehr Möglichkeiten bringt, sich zu erholen. "Pflegende Angehörige sind häufig hoch belastet und im Durchschnitt kränker als der Rest der Bevölkerung", sagt die Sozialgerontologin Dr. Hanneli Döhner von "wir pflegen", einem Interessenverband betreuender Familienmitglieder, in der "Apotheken Umschau".

Allerdings: Die Gesetze zur Pflege sind kompliziert und unübersichtlich: Verhinderungspflege, Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, Pflegeschulungen zu Hause, unterschiedlichste Erstattungsbeträge - Angehörige sollten sich direkt an ihre Pflegekasse wenden und klären, was für sie in Frage kommt. Auskunft erteilen auch Berater von kommunalen Stellen, Verbraucherzentralen, die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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