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Urlaub von der Pflege - Wie überlastete, pflegende Angehörige ihre Auszeit bekommen

Archivmeldung vom 01.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Angehörige, die zuhause einen Pflegebedürftigen versorgen, haben Anrecht auf Urlaub von der Pflege. Das ist auch nötig, denn gerade sie sind oft stark überlastet und brauchen dringend regelmäßige Auszeiten.

Im Jahr haben sie 28 Tage Anrecht auf eine bezahlte Urlaubsvertretung, berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung: Die Pflege dauert mindestens schon ein Jahr. "Verhinderungspflege" heißt diese Regelung, mit der ein Pflegedienst oder auch eine Person aus dem häuslichen Umfeld betraut werden kann. 1432 Euro erstattet die Kasse dafür. Die Gesamtzeit von 28 Tagen darf auf mehrere kürzere Urlaube aufgeteilt werden. Der Kranke kann auch in eine stationäre Kurzzeit-Pflege gehen, wobei die Kasse aber auch nicht mehr als 1432 Euro pro Jahr bezahlt. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt, die immer an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert ist.

Quelle: Wort und Bild "Senioren Ratgeber"


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