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Behandlungsfehler: Welche Rechte haben Patienten?

Archivmeldung vom 23.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Bild: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Lange Schichten, chronische Unterbesetzung, zu viele Patienten in zu kurzer Zeit: Gerade in Krankenhäusern ist die Belastung für Ärzte und Personal häufig besonders groß. Und wie überall, wo Menschen arbeiten, kann es zu Fehlern kommen. Besonders fatal jedoch, wenn es medizinische Behandlungsfehler sind, wie etwa eine unzulängliche Aufklärung oder ein falsch dosiertes Medikament. Doch wie verhält man sich als Betroffener, der zudem meist ein medizinischer Laie ist?

Sobald sich der Verdacht aufdrängt, vom Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein, gilt es, möglichst schnell Beweise zu sichern. Hilfreich ist dabei zum einen, ein möglichst detailliertes Gedächtnisprotokoll anzufertigen, in dem alle Schritte der Behandlung so vollständig wie möglich aufgezählt werden. "Für eine eventuelle spätere Zeugenbefragung ist es zudem wichtig, die Namen der behandelnden Ärzte, des Pflegepersonals oder auch von Bettnachbarn zu notieren", ergänzen die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Einen genauen Überblick über die Behandlung und die verordneten Medikamente gibt auch die Krankenakte. Als Patient kann man diese vom Klinikum anfordern – ein formloses Schreiben, in dem die Daten des Aufenthalts angegeben sind, genügt. "Häufig geben Krankenhäuser diese Akten aber nicht aus der Hand – stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie nur Einsicht gewährt bekommen und eine Kopie erhalten", sagen die D.A.S. Juristen und ergänzen: "Die Bundesregierung plant noch für dieses Jahr ein Patientenrechtegesetz. Es soll Patienten bei der Informationssammlung unterstützen."

Verbündete suchen

Um die Ansprüche gegen den Arzt aber erfolgreich durchzusetzen, braucht es genügend Beweise und am besten einen starken Verbündeten. Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler ist das die Krankenkasse. "Diese ist verpflichtet, Sie in Arzthaftungsfragen zu unterstützen, zu beraten und Ihnen gegebenenfalls mit einem Gutachten zu helfen", erklären die D.A.S. Experten. Das Gleiche gilt auch für private Krankenversicherungen. Denn schließlich haben diese ebenfalls ein Interesse daran, die entstandenen Kosten zurückzubekommen.

Wenn die Sachlage eindeutig ist

Prozesse gegen Kliniken dauern in der Regel viele Jahre. Wer das vermeiden will, aber sich sicher ist, einen Behandlungsfehler eindeutig nachweisen zu können, der kann sich an die Ärztekammern wenden. Hintergrund: Diese Kammern wurden eingerichtet, um möglichst viele Streitfälle bereits im Vorfeld zu klären. In einem rein schriftlichen und kostenlosen Verfahren begutachtet ein aus Juristen und Ärzten bestehendes Gremium den Fall und gibt eine unverbindliche Empfehlung ab. "Bei einem positiven Bescheid haben Sie gute Chancen auf eine außergerichtliche Regulierung des Schadens", so die D.A.S. Juristen. "Bei einem negativen Bescheid müssen Sie prozessieren." Wichtig: Kommt es zum Prozess, sollten sich Betroffene unbedingt an einen auf Arzthaftungsfälle spezialisierten Anwalt wenden. Das Merkblatt "Arzthaftungsfall" auf www.das-rechtsportal.de/recht/patientenrecht/arztfehler/ unterstützt betroffene Patienten mit Ratschlägen für das richtige Vorgehen.

 

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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