Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 88% der Internet-Nutzer Rundfunkgebühren für PCs und Handys ab. Dennoch verlangt die GEZ ab dem 01.01.2007 von immer mehr Betrieben, Freiberuflern und Privatpersonen, die PC-Gebühr zu zahlen. Ende 2007 könnte schon über 100.000 Betriebe betroffen sein.
Viele Betriebe und Kleinunternehmer zahlen die PC-Gebühr, obwohl sie die Gebühr
als sachfremd und ungerecht ablehnen. Gleiches gilt auch für Privatpersonen ohne
Fernseher und Radio, die einen PC oder ein Handy besitzen. Denn bei einer
Gebührenverweigerung entsteht wegen eines relativ kleinen Zahlbetrags
erheblicher Aufwand, da vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden muss.
Ein neue Lösung bietet jetzt der Musterbrief an die GEZ, den akademie.de
als kostenlosen öffentlichen Praxistipp (am Ende des Berichts) anbietet.
Wer von der GEZ zu
PC-Gebührenzahlungen verdonnert wurde, zahlt brav die monatliche
PC-Rundfunkgebühr. Zugleich erklärt man per Musterbrief gegenüber der GEZ, dass
man die PC-Gebührenzahlungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt zahlt.
So
sichert man sich die Option auf spätere Rückerstattung dieser Rundfunkgebühren.
Beispielsweise für den Fall, wenn die Gerichte später die PC-Gebühren für
verfassungswidrig erklären. Oder wenn sich die Rechtsmeinung von akademie.de
bestätigt, dass auf einem Grundstück für eigene PCs und Handys wegen
Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine
GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn es auf dem Grundstück irgendwo schon
ein anderes Rundfunkgerät vorhanden ist und der eigene PC oder das Handy nicht
nur privat - sondern auch beruflich, für den Verein oder den Betrieb - genutzt
wird.
Wer keinen Brief an die GEZ schreibt und seine Gebührenzahlungen
unter Vorbehalt stellt, wird später nichts zurück erhalten. Auch wenn die
Gerichte feststellen sollten, dass der PC-Gebühreneinzug rechtswidrig war.
Die 10 Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um den Musterbrief anzupassen
und an die GEZ zu schicken, könnten sich lohnen. Sie müssen im Musterbrief nur
Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief
unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein abschicken.
------ Musterbrief ------
Ihre Absender-Adresse
An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach
50403 Köln
Ort, Datum
Durch Einschreiben/Rückschein - Teilnehmer-Nummer: (hier
GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)
Zahlung von Rundfunkgebühren für PCs, Handys, etc. ab
sofort nur noch unter Vorbehalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter oben genannter Teilnehmer-Nummer zahlen wir derzeit an
Sie Rundfunkgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte". Das Thema
Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung für PCs, Handys usw. ist rechtlich
umstritten. Seit März 2006 ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem
Aktenzeichen 1 BvR 829/06 eine Klage anhängig. Hier wird argumentiert, dass
Rundfunkgebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" verfassungswidrig sind.
Gemäß Rechtsauffassung von akademie.de und dem Wortlaut des §
5, Abs. (3) RGebStV sind für nicht nur privat genutzte "neuartige
Rundfunkgeräte" wie PCs, usw. auf einem Grundstück keine Rundfunkgebühren zu
zahlen, wenn sich auf dem Grundstück bereits ein anderes herkömmliches
Rundfunkgerät befindet oder für einen anderen PC auf dem gleichen Grundstück
bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Entsprechend zahlt akademie.de für die
eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von
akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem
Gewerbehof ein Radio befindet.
Wegen der erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob
überhaupt oder wann für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu
zahlen sind, erklären wir hiermit, dass wir unsere Zahlungen für
Rundfunkgebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt leisten.
Unsere Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte
später feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys verfassungswidrig
sind oder PCs oder Handys in mit unserem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5
RGebStV gebührenbefreit sind, werden wir die gezahlten GEZ-Gebühren wieder
zurückfordern.
Bitte bestätigen Sie uns kurzfristig schriftlich den Erhalt
dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
--- Ende ---
Erläuterungen zum Musterschreiben und zum allgemeinen Vorgehen:
Meist keine Anmelde- und Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte
PCs. Nach Rechtsauffassung von akademie.de sind Sie bei Ihrem PC oder Handy
hier meist gemäß § 5, Abs. 3 gebührenbefreit. Nach § 3, Abs. 1 müssen Sie dann
nach Gesetz aber Ihren PC oder Ihr Handy bei der GEZ auch gar nicht mehr
anmelden. Mehr dazu hier. Das
Musterschreiben oben empfiehlt sich daher speziell für alle, die bereits
PC-Rundfunkgebühren bezahlen und sich nicht selbst anwaltlich oder gerichtlich
mit der GEZ herumärgern wollen.
Brief unbedingt per Einschreiben/Rückschein an GEZ schicken! Sie
sollten Ihr Anschreiben an die GEZ unbedingt per Einschreiben/Rückschein
versenden. Schließlich könnten Jahre vergehen, bis über den Instanzenweg
die Gerichte endlich festgestellt haben, ob es überhaupt oder in welchen Fällen
es rechtmäßig war, PC-Rundfunkgebühren zu erheben. Sie müssen also in ein
paar Jahren gegebenenfalls beweisen, dass Sie der GEZ damals den Brief geschickt
haben und ihre Zahlungen für PC-Gebühren unter Vorbehalt stellten. Am
einfachsten beweisen Sie das mit der Kopie des Schreibens zusammen mit dem Beleg
Einschreiben/Rückschein.
Derzeitige PC-Gebühr von 5,52 Euro ist nur "Einstiegsgebühr". Beachten
Sie, dass die aktuelle Monatsgebühr von 5,52 Euro nur die "Einstiegsgebühr" in
Höhe der Radiogebühr darstellt. Die PC-Gebühr wurde im Herbst 2006 nur deshalb
von 17,03 Euro monatlich (Fernsehgebühr) auf 5,52 Euro herabgesetzt, weil das
öffentlich-rechtliche Fernsehen im Internet nicht ausreichend anbieten konnte.
Das könnte sich bald ändern. Zusätzlich steht schon jetzt fest, dass die
Rundfunkgebühren noch weiter erhöht werden. Die PC-Gebühr dürfte zukünftig über
das Dreifache kosten; dann sollen Sie jährlich über 200 Euro pro Jahr zahlen.
Somit könnte der kostenlose Musterbrief von akademie.de Ihnen helfen, später
potenziell hunderte Euro pro Jahr zu sparen.
Rechtliche Erläuterung des Vorbehalts im Musterbrief. Beachten Sie im
Musterschreiben bitte im vorletzten Absatz den Satz 2: "Die Gebührenzahlungen
erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit
rechtsverbindlicher Wirkung." Übersetzt bedeutet dieser Satz: Einerseits
erklären Sie Ihre Gebührenzahlungen an die GEZ für rechtlich verbindlich. Dann
müssen GEZ und Rundfunkanstalten Sie in Ruhe lassen, denn sie bekommen ja
rechtsverbindlich Ihr Geld. Andererseits sagen Sie, dass Sie sich rechtlich
nicht zur Gebührenzahlung verpflichtet fühlen, da die Rechtslage strittig ist.
So ist gesichert, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn die Gerichte später im
Sinne der PC-Gebührenzahler entscheiden.
Leserzuschriften machen das Problem klar. Der Musterbrief zur Zahlung
unter Vorbehalt wurde übrigens entwickelt, weil immer mehr Leser bei akademie.de
nachfragten, was zu tun sei, wenn die GEZ jetzt von ihnen für PCs oder Handys
Rundfunkgebühren verlangt. Aus einer Leserzuschrift an akademie.de:
"Die GEZ hat mich gerade verpflichtet, für meinen PC Rundfunkgebühren zu
zahlen. Ich wohne in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung und arbeite in einem dieser
Räume freiberuflich und ganztags als Lohnsteuerberater und Buchhalter. Ich habe
meinen Fernseher und ein Radio im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer einen
internetfähigen Rechner. Lasse ich die Tür auf, was IMMER der Fall ist, höre ich
aus dem Wohnzimmer Musik.
Mein Rechner verfügt über keinen Lautsprecher. Hier muss ich sagen, dass
ich bei meiner Arbeit sowieso keine Musik höre, auch nicht vom Internet her
Filme sehe. Hier muss ich Geld verdienen und mich konzentrieren, zumal ich
alleinstehend bin. Mein Rechner ist natürlich nicht privat, sondern
geschäftlich. Aber jetzt zahle ich Rundfunkgebühren fürs Wohnzimmer in voller
Höhe und auch noch für mein Arbeitszimmer. Ist das so korrekt? Muss ich mir das
gefallen lassen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier einen Tipp geben
könnten."
Quelle: Pressemitteilung akademie.de asp GmbH