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Bei Neubau und Umbau muss nicht immer die komplette Kreditsumme abgenommen werden

Archivmeldung vom 14.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Ob Neubau oder Kauf mit anschließendem Umbau: Weil die Kosten schwer abschätzbar und Nachdarlehen teuer sind, sollten Bauherren einen finanziellen Puffer in die Kreditsumme einplanen. "Einige Banken erlauben eine kostenfreie Nichtabnahme von meist 20.000 Euro. In einigen Fällen ist es ebenso möglich, die Modernisierungssumme nicht komplett abzurufen", sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount.

Während der Kaufpreis bei fertig gestellten Immobilien feststeht, sind die Kosten beim Neubau oder beim Kauf einer zu sanierenden Immobilie schwer zu kalkulieren. Oft wird das Vorhaben teurer - manchmal aber auch preiswerter. "Bauherren stehen vor einem Dilemma: Wenn sie die Summe zu knapp kalkulieren, müssen sie möglicherweise ein Nachdarlehen aufnehmen, das deutlich teurer ist. Wenn sie jedoch großzügig kalkulieren und nicht die gesamte Kreditsumme brauchen, müssen sie trotzdem das komplette Darlehen abnehmen oder es fällt für den nichtabgenommenen Darlehensteil eine Nichtabnahmeentschädigung an", erläutert Oppel. Neben der jährlichen Sondertilgungsoption ist die Nichtabnahme eine Variante, um die Kreditkosten im Zaum zu halten und den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen.

Bei Neubauten erlauben einige Kreditinstitute eine kostenlose Nichtabnahme in Höhe von meist 20.000 bis 25.000 Euro - wodurch sich beachtliche Einsparungen erzielen lassen. "Beim Angebotsvergleich sollten sich Kreditnehmer auch nach diesem Darlehenskriterium erkundigen", rät Oppel. Nach Angaben des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount erlauben einige Institute eine ähnliche Regelung beim Kauf von Immobilien, die saniert werden müssen. So gibt es beispielsweise die kostenfreie Nichtabnahme bei Modernisierungen. Wenn ein Kunde bei einem Kauf zusätzlich in größerem Maße modernisieren möchte, wird in Absprache eine kostenfreie Nichtabnahme von bis zu 10 Prozent der Modernisierungssumme eingeräumt, was sonst normalerweise nur bei Neubauten üblich ist.

Quelle: HypothekenDiscount

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