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Antrag auf Energiepreispauschale stellen

Archivmeldung vom 20.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Kredit Bank Geld
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Bild: pixabay

Bis zum 30. Juni 2023 können Rentnerinnen und Rentner, die keine Energiepreispauschale erhalten haben, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, einen Antrag stellen. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember 2022 oder zum zweiten Auszahlungstermin Anfang Januar 2023 automatisch überwiesen worden.

Rentnerinnen und Rentner, die antragsberechtigt sind, aber bis heute keine Energiepreispauschale überwiesen bekommen haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen.

Der Antrag ist im Internet unter kbs.de/EPP zu finden und aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu schicken.

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte.

Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden, wie zum Beispiel eine Alters- und Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen ebenfalls die Energiepreispauschale. Diese Personengruppe nutzt ebenfalls den Antrag unter kbs.de/EPP und sendet ihn bis zum 30. Juni 2023 per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum.

Antworten auf weitere Fragen zur Energiepreispauschale finden Rentnerinnen und Rentner ebenfalls im Internet unter kbs.de/EPP oder per Mail unter [email protected]. Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 sowie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr) erreichbar.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ots)

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