Einmal "Probesterben" und dann das Testament machen
Archivmeldung vom 24.04.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićNur knapp ein Viertel der Deutschen hat ein Testament. Gleichzeitig kommt es in rund jeder fünften Familie zu Streitigkeiten um das Erbe. Warum es sich lohnt, den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln, weiß das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX).
Von den Testamenten, die in Deutschland existieren, sind viele fehlerhaft. "Oft scheuen die Menschen bei der Nachlassplanung den Weg zur Fachanwältin oder zum Fachanwalt. Sie haben das Gefühl, eine rechtliche Beratung zu diesem Thema sei teuer und nur für wohlhabende Personen sinnvoll. Das ist ein Trugschluss", erklärt Katja Habermann, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht. "Denn eine rechtzeitige Nachlassplanung beugt Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben vor und spart damit Zeit, Ärger und Kosten."
"In der Regel gehen die Menschen davon aus, dass es eine feste Reihenfolge gibt, in der Personen sterben - etwa nach dem Alter. Aus der Realität wissen wir aber: Das ist nicht immer so. Es kann leider immer zu unerwarteten Schicksalsschlägen kommen, die die Nachlassplanung hinfällig machen", erklärt Katja Habermann. "Deshalb ist es sinnvoll, alle möglichen Todesfälle in der Familie gemeinsam durchzugehen und sich über die Nachlassplanung auszutauschen. Wir nennen das ein ,Probesterben'. Das hat sich in der Beratungspraxis sehr bewährt."
Missverständnisse vermeiden
Vorsicht ist bei der eigenständigen Testamentserrichtung geboten. Ein unterschriebenes, handschriftliches Testament ist zwar genauso gültig wie das notarielle. Aber: Die Erblasserinnen und Erblasser verfügen die in den meisten Fällen nicht über das juristische Fachwissen, das die gewünschte Erbfolge sichern würde. Wenn es Unklarheiten gibt, kann die Verfasserin oder der Verfasser nicht mehr befragt werden. Deshalb kommt es bei eigenständig errichteten Testamenten häufig zu Problemen und langwierigen Gerichtsverhandlungen.
Testament schon mit 30
Wenn gar kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann vor allem für unverheiratete und kinderlose Paare zum Problem werden, da diese entweder gar nicht oder nur teilweise in der Erbfolge berücksichtigt werden.
NDEEX empfiehlt deshalb schon jungen Menschen ab etwa 30 Jahren, vorsorglich ein Testament zu verfassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die aus beruflichen oder privaten Gründen erhöhten Risiken ausgesetzt sind. "Viele Menschen meiden die Nachlassplanung, weil sie nicht gerne an das eigene Lebensende denken. Wer sein Testament macht, setzt sich aber nicht nur mit dem Sterben auseinander, sondern auch damit, wem man nach dem Tod eine Freude mache kann", erklärt Katja Habermann.
Quelle: Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (ots)