Unwetterwarnung: Schadensbegrenzung ist Pflicht - Schäden ab Windstärke 8 versichert
Archivmeldung vom 15.12.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOrkantief Joachim fegt morgen über Deutschland hinweg. Die Unwetterzentrale rechnet mit schweren Sturmböen und vielerorts sogar orkanartigen Böen, die Spuren an Häusern und Wohnungen hinterlassen werden. Für die Bewohner bedeutet das: sofort Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen - auch wenn sie versichert sind. "Die Versicherten sind dazu sogar verpflichtet", sagt Sylvine Löhmann, Schadensexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hat der Wind beispielsweise einige Dachziegel abgedeckt, sollten die Bewohner undichte Stellen provisorisch schließen und damit Böden, Möbel und Geräte vor Regen schützen.
Generell gilt: Versicherungen übernehmen Sturmschäden ab Windstärke 8. Dabei zahlt die Hausratversicherung für Gegenstände, die sich in Wohnung oder Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab - sofern Sturm mitversichert ist. "Dazu zählen Schäden, die unmittelbar durch den Sturm entstehen oder in seiner direkten Folge, beispielsweise wenn es nach dem Schaden am Dach hineinregnet", erklärt R+V-Expertin Löhmann.
Einige Versicherer zahlen zudem für Schäden an Gegenständen, die außen am Gebäude angebracht sind, etwa Satelliten-Anlagen oder Markisen. Auch das Entfernen, Abtransportieren und Entsorgen von umgestürzten Bäumen oder Schäden an Nebengebäuden und Garagen sind mitunter in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Der Blick in die Vertragsbedingungen bringt Klarheit.
Wer versichert ist, sollte den Schaden sofort der Versicherung melden - die meisten Anbieter sind rund um die Uhr erreichbar. Hier bekommen die Betroffenen auch Tipps zur Schadenabwicklung oder Informationen zu Handwerkern. Für die Versicherung ist es wichtig, wenn alle beschädigten Gegenstände aufgelistet werden. "Unsere Empfehlung ist, alle Schäden zu fotografieren und die beschädigten Gegenstände so lange aufzubewahren, bis der Versicherer der Entsorgung zustimmt. Das erleichtert die Abwicklung", so Sylvine Löhmann. "Bei Schäden am Haus oder an der Wohnung ist es zudem sinnvoll, Fotos vom Zustand vor dem Sturm mit einzureichen."
http://www.infocenter.ruv.de
Quelle: R+V-Infocenter (ots)