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In den Semesterferien jobben: Tipps und Infos für Studenten

Archivmeldung vom 21.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem Interview beantwortet Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, die fünf wichtigsten Fragen zum Thema "In den Semesterferien jobben".

Herr Theil, Studenten sind oft knapp bei Kasse. In den Semesterferien jobben daher viele, um Geld zu verdienen. Was müssen Studenten dabei beachten?

"Ideal für Studenten sind die so genannten Aushilfsjobs. Das sind Beschäftigungen, die auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet sind. Hier gibt es keine Verdienstbeschränkungen und auch die Arbeitszeit spielt keine Rolle. Diese Beschäftigungen sind abgabenfrei für den Arbeitgeber und für den Studenten. Häufen sich diese allerdings, werden sie zusammengerechnet und es tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, wenn die Zeitgrenzen im laufenden Kalenderjahr überschritten werden."

Wie sieht es mit den so genannten Minijobs aus?

"Eine Dauerbeschäftigung mit nicht mehr als 400 Euro Verdienst im Monat ist versicherungsfrei. Der Student muss demzufolge auch keine Versicherungsbeiträge zahlen, erhält den Verdienst brutto wie netto ausbezahlt. Lediglich der Arbeitgeber hat Pauschalabgaben zu leisten."

Und wie verhält es sich, wenn der Student dauerhaft neben dem Studium für mehr als 400 Euro jobbt?

"Wer dauerhaft mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Grundsätzlich teilen sich ja Arbeitgeber und Student den Rentenversicherungsbeitrag, es sei denn, der Verdienst liegt zwischen 400 Euro und 800 Euro monatlich. In dieser so genannten Gleitzone muss der Student nur einen reduzierten Arbeitnehmeranteil zahlen"

Spielt es auch eine Rolle, wie viele Stunden ein Student arbeitet?

"Bei allen Dauerbeschäftigungen ist es besonders wichtig, dass das Studium noch im Vordergrund steht. Das ist nur dann der Fall, wenn der Student höchstens zwanzig Stunden pro Woche arbeitet. Überschreitet er diese Zeitgrenze, dann wird er wie ein ganz normaler Arbeitnehmer behandelt, das heißt, er wird zusätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung."

Und schließlich: Wo bekommen Studenten mehr Informationen zu diesem Thema?

"Da es viele Ausnahmeregelungen für Studentenjobs gibt, empfehlen wir allen Studenten, bevor sie einen Job annehmen, sich kostenlos von unseren fachkundigen Mitarbeitern in den bundesweiten wohnortnahen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Weitere Informationen gibt es auch auf unserer Internetseite unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder beim kostenlosen Service-Telefon unter 0800 1000 4800."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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