Online-Shopping: Wie man sich vor bösen Überraschungen schützt
Archivmeldung vom 23.07.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Einkaufen im Internet wird immer beliebter: Sieben von zehn Deutschen shoppen bereits online. Die Vorteile liegen auf der Hand: Man kann bequem von zu Hause einkaufen und findet so manches Schnäppchen im Internet. Doch nicht alle Anbieter sind seriös, warnt das Wirtschaftsmagazin GELDidee.
Deswegen sollte man beim
Online-Shopping besonders auf die Sicherheit seiner Daten achten.
Chefredakteur Christian Fälschle:
"Man sollte beispielsweise die Kreditkartennummer oder die
Bankverbindung immer nur dann angeben, wenn die Internetverbindung
verschlüsselt ist. Das erkennt man daran, dass ein symbolisches
Schloss im Browserfenster zu sehen ist. Außerdem muss in der
entsprechenden Betreffzeile ein 'https' stehen, ein einfaches 'http'
reicht nicht aus."
Meist gibt es verschiedene Möglichkeiten zu bezahlen. Am
vorteilhaftesten für den Kunden ist die klassische Rechnung, denn
dabei geht man kein Risiko ein:
"Man erhält zuerst die Ware, und wenn alles in Ordnung ist, bezahlt
man. Das machen allerdings viele Online-Firmen nur bei Stammkunden.
Das Lastschriftverfahren ist im Prinzip auch sicher, man muss zwar
meistens Vorkasse leisten, hat aber sechs Wochen lang das Recht, die
Abbuchung wieder rückgängig zu machen."
Wenn man die Ware nicht behalten möchte, die man bestellt hat,
sollte man schnell handeln:
"Wichtig für die Kunden: sie haben ein Rückgaberecht von 14 Tagen,
und zwar immer ohne Angabe von Gründen. Der Händler ist gesetzlich
verpflichtet, über dieses Widerrufsrecht zu informieren. Tut er das
nicht, gilt das Rückgaberecht sogar zeitlich unbegrenzt. Man kann die
Ware auch einfach per Paket zurücksenden, muss dann allerdings den
Einlieferungsschein aufbewahren."
Wer die Portokosten für die Rücksendung tragen muss, richtet sich danach, wie teuer die Ware ist, schreibt die GELDidee. Kostet sie unter vierzig Euro, muss der Kunde das Porto zahlen. Liegt der Preis darüber, übernimmt der Verkäufer die Kosten.
Quelle: Pressemitteilung GELDIDEE