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Björn Erhard: Wie man mit einer Genossenschaft das Problem mit dem Vermögensregister lösen kann

Archivmeldung vom 06.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Björn Erhard
Björn Erhard

Bildrechte: Erhard Media eG Fotograf: Erhard Media eG

Viele Gründer setzen sich zu Beginn ihrer Laufbahn mit der Frage auseinander, welche Rechtsform für ihr Unternehmen sinnvoll ist. In den meisten Fällen entscheiden sich Unternehmer für eine Personengesellschaft oder eine GmbH. Doch es gibt eine Alternative: die Genossenschaft. Als Vorsitzender des Deutschen Interessenverbands der Kleingenossenschaften e. V. und führender Experte auf dem Gebiet der Genossenschaften hat sich Björn Erhard darauf spezialisiert, Gründer auf ihrem Weg zur eigenen Genossenschaft. Hier erfahren Sie, warum Genossenschaften als Zukunftsmodell gelten und wie sie effektiv vor dem von der EU geplanten Vermögensregister schützen.

Die Europäische Union plant ab 2024 ein EU-weites Vermögensregister einzuführen, welches sämtliche Vermögenswerte erfassen soll. Diese Maßnahme könnte weitreichende Folgen für vermögende Personen haben, darunter möglicherweise die Einführung einer Vermögenssteuer. "Um dieser potenziellen Besteuerung zu entgehen, braucht es nun ein Umdenken. Denn wer jetzt nicht an die Umstrukturierung des eigenen Vermögens denkt, wird schon bald das Nachsehen haben", mahnt Björn Erhard, Vorsitzender des Deutschen Interessenverbände der Kleingenossenschaften e. V.

"Wer sein Vermögen für seine Familie absichern und vor staatlicher Einflussnahme schützen möchte, sollte daher jetzt aktiv werden", so der Experte weiter. "Eine Möglichkeit, die dabei mehr und mehr an Relevanz gewinnt, ist die Gründung einer Genossenschaft." Björn Erhard hat hart für seinen Wohlstand gearbeitet und legt großen Wert darauf, seinen Kindern einmal einen besseren Start ins Leben zu ermöglichen, als dies seine Eltern für ihn leisten konnten. Mittlerweile ist er Experte auf dem Gebiet der Genossenschaften und unterstützt gemeinsam mit seinem Team Gründer auf ihrem Weg zur Genossenschaft. Welchen Nutzen diese Unternehmensform im Hinblick auf die geplante Einführung eines Vermögensregisters aufweist und welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt, hat Björn Erhard im Folgenden zusammengefasst.

Das Stiftungsmodell - warum auch hier eine hohe Steuerbelastung droht

Das eigene Vermögen zu schützen, gewinnt aufgrund der aktuellen Entwicklungen daher mehr und mehr an Relevanz. Zahlreiche Vermögende suchen nach einer passenden Möglichkeit. Eine dieser ist die Gründung einer Familienstiftung, die in erster Linie dem Zweck dienen soll, die wirtschaftliche Versorgung des Stifters und seiner Familie zu gewährleisten. Während eine solche Stiftung auf den ersten Blick zahlreiche Vorteile, wie den Schutz vor zivilrechtlichen Risiken oder die Senkung der Ertragsteuerbelastung, mit sich bringt, birgt das Modell eine wesentliche Herausforderung: Alle 30 Jahre wird in der Stiftung ein fiktiver Erbfall angenommen, was konkret bedeutet, dass auf Vermögenswerte über 800.000 Euro die Erbschaftssteuer fällig wird. Daher kann sich diese Option für die langfristige Vermögenssicherung unter Umständen als ungeeignet erweisen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein. Auch diese bringt gewisse Vorteile mit sich, unter anderem der zusätzliche Schutz vor politischen Risiken in Deutschland. Allerdings gibt es hierbei zu berücksichtigen, dass das Vermögen unter fremde Verwaltung gestellt wird, wofür hohe Gebühren anfallen. Doch wie ist es dann möglich, sein Vermögen effektiv zu schützen?

Die Alternative - mehr Diskretion durch eine doppelte Holdingstruktur

Eine alternative und effektivere Methode ist der Aufbau einer doppelten Holdingstruktur, bestehend aus Genossenschaften und Stiftungen. Diese Konstellation erlaubt es, das Vermögen so zu strukturieren, dass es nicht direkt einer einzelnen Person zugeordnet werden kann. Darüber hinaus birgt dieses Modell die Chance, dass weder Erbschafts- noch Wegzugsteuern gezahlt werden müssen. Ein weiterer wichtiger Faktor, der für dieses Modell spricht, ist die Wahrung der Identität der Mitglieder innerhalb der Genossenschaft. Diese Anonymität gewährleistet ein hohes Maß an Diskretion und Kontrolle über das Vermögen, ohne dass die betroffenen Personen direkt im Vermögensregister erscheinen.

Quelle: Erhard Media eG (ots)

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