Kfz-Versicherung: So erkennen Verbraucher eine versteckte Beitragserhöhung
Archivmeldung vom 29.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttVersicherungsnehmer sollten die Beitragsrechnung ihrer Kfz-Versicherung für kommendes Jahr genau prüfen. Waren sie im abgelaufenen Jahr unfallfrei, verbessert sich in der Regel 2021 ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ändert sich an den anderen beitragsrelevanten Merkmalen (z. B. Regional- oder Typklasse) nichts, müsste sich der Versicherungsbeitrag verringern.
Versicherer können Preisherhöhungen leicht verstecken, wenn der Beitrag nicht so stark sinkt, wie er eigentlich sollte.
Beispiel: Ein Kunde zahlt aktuell 458 Euro im Jahr für seine Kfz-Versicherung. Sein Versicherer verlangt im kommenden Jahr 446 Euro, als rund drei Prozent weniger. Doch der Blick auf den Vergleichsbeitrag zeigt: Die Kosten hätten auf 413 Euro sinken müssen.1) Der neue Kfz-Versicherungsbeitrag fällt acht Prozent zu hoch aus - eine versteckte Preiserhöhung des Versicherers.
"Viele Kunden wissen nicht, dass sie selbst bei gesunkenen Beiträgen noch deutliches Sparpotenzial durch einen Versicherungswechsel haben", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Besonders in der wettbewerbsintensiven Wechselsaison lohnt es sich, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Seit Juli ist der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Kfz-Versicherungswechsler um 14 Prozent gesunken."
Eine versteckte Beitragserhöhung ist für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Der CHECK24-Sonderkündigungsrechner hilft, eine solche Preiserhöhung aufzudecken. Bis zum Stichtag am 30. November können Fahrzeughalter Kfz-Versicherungsverträge, deren Hauptfälligkeit auf den 1. Januar fällt, regulär kündigen. Im Falle einer (versteckten) Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.
1)Der Vergleichsbeitrag zeigt, auf welche Höhe der Versicherungsbeitrag aufgrund der besseren SF-Klasse im kommenden Jahr gesunken wäre (bei sonst gleichen Faktoren). Die Versicherer sind dazu verpflichtet, diesen Beitrag in ihrer Rechnung anzugeben.
2)Euro am Sonntag (Ausgabe 40/19): Sparen beim Fahren; S. 72-73
Quelle: CHECK24 GmbH (ots)