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Bußgeldbescheid aus dem Ausland - was tun?

Archivmeldung vom 18.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Urlaub ist zu Ende und bei der Heimkehr findet man oft einen Haufen Post. Nicht selten ist darunter auch ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland. Oft in empfindlicher Höhe. Denn auch ausländische Behörden ahnden Verstöße gegen das Verkehrsrecht bei Fahrern aus Deutschland. Und auch wenn solche Forderungen in der Praxis nur selten wirklich vollstreckt werden: man sollte sie auf keinen Fall ignorieren.

Denn bei der erneuten Einreise in das selbe Land kann dann so manche Überraschung warten. Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte also auf jeden Fall seinen Anwalt befragen. Er wird ihm zum richtigen Verhalten raten.

"Früher konnte man einen solchen Bußgeldbescheid bedenkenlos in den Papierkorb werfen.", so Rechtsanwalt Michael Hewer. "Doch inzwischen sind die Behörden im Ausland recht hartnäckig bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr." Die Strafen können dabei empfindlich ausfallen. So zahlt man zum Beispiel in Irland über 1200 Euro für Alkohol am Steuer, bei einer Promillegrenze von 0,8. Da ist das Geld für den nächsten Urlaub schnell weg.

Rasen kann teuer werden

Zu schnelles Fahren kann auch im Ausland eine Strafe nach sich ziehen. Deshalb sollte man sich schon bei der Einreise einprägen, welche Geschwindigkeiten im entsprechenden Land gelten. Und natürlich schützt auch das Anmieten eines Fahrzeuges nicht vor dem Bußgeldbescheid. Denn bei Verstößen geben die Vermieter die Daten an die ausländische Behörde weiter, die dann den Verstoß verfolgen. Geschwindigkeitsübertretung ist zum Beispiel in Großbritannien keine günstige Angelegenheit. Dort zahlt der Verkehrssünder bis 5600 Euro für zu schnelles Fahren.

Blitzer an der roten Ampel

Auch das Überfahren roter Ampeln wird im Ausland bestraft, genau wie in Deutschland. So zahlt man zum Beispiel in Norwegen 590 Euro für den Rotlichtverstoß. In Deutschland dagegen ist der Blitzer an der Ampel mit 90 bis 320 Euro fast schon ein Schnäppchen. So oder so: den Bußgeldbescheid sollte man auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen.

"Bei der nächsten Einreise wird der säumige Verkehrssünder gerne an der Grenze gestoppt.", erläutert Michael Hewer weiter. "Da kann sich die Ankunft am Urlaubsort schon gewaltig verschieben, wenn man erst mit den Beamten diskutieren muss." Und dann ist das Bußgeld direkt fällig. Ohne Ausreden.

Bußgeldbescheid immer mit Anwalt

Michael Hewer empfiehlt den ertappten Verkehrssündern, nach dem Bußgeldbescheid auf jeden Fall Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen. Dann kann die richtige Strategie für den entsprechenden Verstoß erarbeitet werden. "Man muss nicht immer zahlen.", stellt Hewer beruhigend fest. "Aber manchmal ist es die bessere Wahl." Oft genug erweisen sich die Vorwürfe aus dem Ausland allerdings auch als haltlos. Und dann hat sich der Gang zum Anwalt schon gelohnt.

Quelle: Rechtsanwalt Michael Hewer

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