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Welche Versicherung zahlt bei Sturm, Blitzschlag und Hagel?

Archivmeldung vom 24.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Manuel Gäck / pixelio.de
Bild: Manuel Gäck / pixelio.de

Wieder einmal prophezeien die Wettervorhersagen nichts Gutes: Für das Wochenende sind schwere Gewitter angesagt. Im Westen Deutschlands hat der Hagel schon deutliche Spuren hinterlassen. Da stellt sich die Frage: Wer kommt für Schäden am Auto, Hausrat oder dem eigenen Haus auf, die durch Hagel, Blitzschlag, Sturm oder Überschwemmung verursacht werden?

Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät die HUK-COBURG, sich schnell an ihre Versicherung zu wenden. Wer Überschwemmungschäden meldet, muss in seiner Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allerdings das Risiko Elementarschaden miteingeschlossen haben.

Wichtig bei Hausrat- und Wohngebäudeschäden: Der Schaden sollte dokumentiert und schadenmindernde Maßnahmen eingeleitet werden. Zum Beispiel: Ein undichtes Dach lässt sich mit einer Notabdeckung schützen. Auch sollten beschädigte Gegenstände aufbewahrt werden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die durch den Sturm an versicherten Sachen verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos. Verantwortlich sind dafür meist herabfallende Äste. Noch ein Hinweis: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der genannte Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig. - Unabhängig von der Windstärke sind auch Überschwemmungs-, Hagel- oder Blitzschäden in der Teilkasko-Versicherung mitversichert.

Spuren können Sturm, Gewitter, Hagel und Regen natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Oft gehen fest verschlossene Fenster durch herumfliegende Äste zu Bruch, eindringender Regen lädiert Teile des Hausrats oder Blitze verursachen Überspannungsschäden an elektronischen und elektrischen Geräten. Zum versicherten Hausrat zählen nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel, Geschirr oder Kleidung. Es können je nach Vertrag auch Fernseh- und Rundfunkantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen mitversichert sein.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel, wenn der Sturm so tobt, dass er das Dach abdeckt, Hagelkörner die Jalousien durchlöchern oder der Blitz einschlägt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich im Haus befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. Dazu zählen auch die Photovoltaikanlagen auf dem Dach. Doch nicht jeder Vertrag bietet dieselben Bedingungen: Am einfachsten lässt sich der Versicherungsumfang, mit einem Anruf beim eigenen Versicherer klären. Selbst wenn ein Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, sondern an einer Stelle in unmittelbarer Nähe, werden Schäden, die dadurch am Haus entstehen, durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Zum Beispiel, wenn ein Blitzschlag auf dem Nachbargrundstück einen Baum spaltet, der umkippt und in das versicherte Haus fällt.

Privathaftpflichtversicherung vonnöten?

Kasko-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung schützen persönliches Eigentum also gegen Sturm- und Orkanschäden, Blitzschlag und Hagel. Doch welche Versicherung hilft, wenn der Sturm einen Gartenstuhl herumwirbelt, der am Nachbarzaun unschöne Spuren hinterlässt, oder der Sturm Ziegel vom Dach reißt, die auf ein fremdes Auto fallen? An dieser Stelle greift die Privathaftpflichtversicherung. Fliegt der Dachziegel nicht vom selbstbewohnten Eigenheim, sondern vom gemieteten oder vom Mehrfamilienhaus, obliegt die Schadenregulierung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Allerdings hat auch persönliche Verantwortung ihre Grenzen: Wütet ein Sturm mit Windstärke 12 (118 Kilometer pro Stunde), ist das nach Auffassung der Rechtsprechung höhere Gewalt. Wird in solch einer Situation fremdes Hab und Gut beschädigt, helfen nur die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Quelle: HUK-Coburg (ots)

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