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Diese 5 legalen Last-minute-Steuertricks lohnen sich

Archivmeldung vom 15.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Klicker / pixelio.de
Bild: Klicker / pixelio.de

Für die Steuererklärung heißt es jetzt schnell sein: Denn die Einreichungsfrist endet am 31. Oktober. Die Steuer-App Taxfix gibt die besten Tipps, mit denen sich mehr Geld aus der Steuererklärung herausholen lässt - im Durchschnitt 1.072 Euro (lt. Statistisches Bundesamt).

1. Homeoffice-Ausgaben absetzen

Voraussetzung: ein separater Raum, in welchem der berufliche Schwerpunkt und die Hauptarbeitszeit stattfinden. Für alle, die ohne separates Arbeitszimmer hauptsächlich Zuhause arbeiten, greift die Homeoffice-Pauschale. Damit können für 2021 bis maximal 600 Euro angerechnet werden.

Tipp: Auch Homeoffice-Zubehör wie Schreibtisch, Arbeitsstuhl oder Tastatur sind absetzbar.

2. Spendenquittungen

Spenden an politische Parteien, gemeinnützige Vereine sowie Mitgliedsbeiträge können abgesetzt werden. Bei Sachspenden muss der genaue Wert ermittelt werden, beispielsweise über Spendenbescheinigungen.

3. Haushaltsdienstleistungen

Einige Leistungen der Nebenkostenabrechnung sind absatzfähig, wie die Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienstleistungen sowie Wartungsarbeiten (Aufzug/Heizungsanlage). Auch Handwerksleistungen für Reparaturen/Renovierungen sowie die Arbeitsleistung von Reinigungskräften sind absetzbar.

Tipp: Kosten für Tiersitter absetzen - via Rechnung sowie Banküberweisung oder Nachweis einer Minijob-Anstellung im Haushalt.

4. Kosten für Kinder

Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 und Schulgebühren für allgemeinbildende Schulen sind absetzbar. Alleinerziehende, die mit ihrem Kind zusammenleben, erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag, welcher von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht wurde. Für Kinder ab 18, die während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, greift der Ausbildungsfreibetrag.

Tipp: Krankheitskosten für Kinder (Medikamente, Arztfahrten, Behandlungen etc.) kann man als außergewöhnliche Belastungen angeben.

5. Steuererklärung für die vergangenen vier Jahre

Wer freiwillig die Steuererklärung abgibt, kann die Steuererklärung 2018 bis zum 31.12.2022 einreichen und die Erstattung vervielfachen.

Tipp: Ob die Steuererklärung freiwillig abgegeben werden kann oder abgegeben werden muss, kann hier nachgelesen werden.

Einfach und schnell

Mit der Steuer-App von Taxfix lässt sich die Steuererklärung sicher und zuverlässig am Rechner oder mit dem Smartphone erstellen. www.taxfix.de

Quelle: Taxfix (ots)

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