Ihre Steuerspar-Strategie fürs Jahresende: Kumulieren und Panaschieren
Archivmeldung vom 15.11.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Steuerspar-Strategien für den Jahresendspurt: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) empfiehlt Kumulieren und Panaschieren. Damit häufen Sie optimal viele Kosten an oder teilen sie unter mehreren Personen bzw. über den Jahreswechsel auf, um insgesamt möglichst viel Steuern zu sparen.
Sie wollen möglichst wenig Einkommensteuer für das Jahr 2014 zahlen? Dann empfehlen wir zwei einfache Strategien: Das Kumulieren und das Panaschieren von steuerlich absetzbaren Kosten. Die richtige Verteilung von Ausgaben wird gerade zum Jahresende zum entscheidenden Steuer-Spar-Faktor.
1. Kumulieren: So häufen Sie Kosten richtig an
Sie haben das Wort kumulieren vielleicht schon im Zusammenhang mit politischen Wahlen gehört. Wörtlich übersetzt heißt es "anhäufen". Bei Wahlen können Bürger so mehrere Stimmen einem Wahlkandidaten geben.
Fürs Steuersparen ist Kumulieren kein offizieller Fachbegriff. Aber er macht sehr schön deutlich, worum es geht: Sie häufen einen optimalen Berg an Kosten an. Optimal bedeutet: Sie haben so viele Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann würden Sie nämlich überhaupt keine Steuer zahlen bzw. die gesamte gezahlte Einkommensteuer zurückerstattet bekommen. Das wäre zwar ein Extremfall und kommt in der Praxis selten vor. Aber als Richtschnur für Ihre Steuer-Sparstrategie ist diese Überlegung sehr wichtig.
Das heißt: Sie müssen wissen, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und wie viele Kosten Sie von der Steuer absetzen können. Vor allem Singles mit mittlerem und hohem Einkommen tragen eine hohe Steuerlast - und sie sind die Hauptopfer der vielfach diskutierten kalten Steuerprogression. Sie zahlen also viel Einkommensteuer. Wer viel Einkommensteuer zahlt, kann auch viele absetzbare Kosten gebrauchen, die er oder sie dann kumuliert. Hier die wichtigsten absetzbaren Ausgaben im Überblick:
- Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Medikamente, Fahrten zur Behandlung, Kosten aus Rechtsstreitigkeiten usw.: Sobald diese Kosten ein für Sie finanziell zumutbares Maß überschreiten, lohnen sie sich für Sie steuerlich.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Kosten für Pflegedienste, Putzfrau, Heimunterbringung, Haushaltshilfe oder Gärtner: Sie können Kosten bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Und bis zu weitere 510 Euro im Jahr über Minijobber sparen.
- Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien: 20 Prozent der Personalkosten auf der Rechnung sind absetzbar - und zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr.
- Mieter, denen Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung bestätigt werden, können diese Ausgaben anteilig absetzen.
- Werbungskosten wie Fahrtkosten, Weiterbildungen, Bewerbungskosten oder auch ein Home Office sind nicht gedeckelt. Das heißt: Sie können unbegrenzt hohe Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung sind allerdings entsprechende Belege und Nachweise, dass es sich um echte Werbungskosten handelt.
Sie sehen: Je nach Ausgaben können Sie Tausende Euro von der Steuer absetzen. Bei vielen Kosten geht das jedoch nicht unbegrenzt. Dann greift Strategie 2: Panaschieren, also das Verteilen von Steuervorteilen.
2. Panaschieren: So teilen Sie Steuervorteile optimal auf
Genau wie Kumulieren ist auch Panaschieren ein Fachbegriff, der aus dem Wahlrecht kommt. Er bedeutet "verteilen". Steuervorteile verteilen bedeutet: Man kann sie auf mehrere Personen oder Perioden umlegen. Infrage kommen vor allem Familienangehörige, Partner und Personen, mit denen Sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen - also zum Beispiel auch mehrere Familien, die jeweils eine Eigentumswohnung in einem gemeinsamen Haus besitzen. Folgende Panaschier-Möglichkeiten bieten sich häufig an:
- Mehrere Parteien in einem Wohnhaus können gemeinsame Anschaffungen verteilen. Investieren vier Familien beispielsweise insgesamt 40.000 Euro in eine neue Heizung, können die Personalkosten für den Einbau untereinander aufgeteilt werden.
- Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen schon zu Lebzeiten erhebliches Vermögen und damit Einkommen übertragen, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. In der Regel haben die Jüngeren niedrigere Einkünfte und zahlen daher, wenn überhaupt, geringere Steuern.
- Rechnungen für den erwachsenen Nachwuchs übernehmen und die Kosten in der eigenen Steuererklärung geltend machen, so einfach geht das nicht. Nur wenn die Kinder ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können, dürfen die Eltern einspringen. Aber z.B. eine Eigentumswohnung günstig dem studierenden Nachwuchs zur Verfügung stellen, bringt Steuervorteile. Übrigens: Bei Geschäften und Verträgen zwischen nahen Verwandten erwartet das Finanzamt, dass keine Unterschiede zur Behandlung gegenüber fremden Dritten gemacht werden und besteht auf entsprechende Nachweise. Freundschafts-Mietpreise und Familien-Sondertarife sind also immer gefährlich.
- Eheleute und eingetragene Partner können gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dann werden alle Kosten den gemeinsam gezahlten Steuern gegenübergestellt. Gab es für einen oder beide im laufenden Jahr mehr oder weniger Geld, lohnt sich mitunter ein Wechsel der Steuerklasse. Das müssen betroffene Paare bis zum 30. November erledigen. Bis zu diesem Termin können außerdem Freibeträge beim Finanzamt beantragt werden. Dann gibt es einen Teil der Steuerersparnis noch 2014 zurück.
- Schlau aufteilen kann man Kosten auch über die Zeit - z. B. größere Handwerkerprojekte - indem man einzelne Posten über den Jahreswechsel verteilt. Also den neuen Fußboden noch im alten Jahr legen lassen und bezahlen, die Maler für Januar bestellen.
Vor dem Zücken des Überweisungsformulars - bitte nicht bar zahlen, weil das Finanzamt Barzahlungen nie anerkennt - also immer überlegen, bei wem und in welchem Jahr sich die Ausgaben optimal auf die Steuerlast auswirken. Die VLH empfiehlt eine steuerliche Beratung vom Profi.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots)