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Wohnungskauf: Was muss man beachten?

Archivmeldung vom 06.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Friedewalder Weg 8, Dresden Christian Heindel, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Friedewalder Weg 8, Dresden Christian Heindel, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Kauf einer Wohnung ist für viele die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen und wird daher meist mit viel Stress und Zeitaufwand in Verbindung gebracht. Bei guter Planung geht der gesamte Vorgang jedoch oft einfacher vonstatten, als angenommen.

Vor dem Kauf einer Wohnung finden in der Regel mehrere Besichtigungen statt, oder die Wohnung befindet sich gerade im Bau und man hat sein "Okay" bezüglich des Rohplans gegeben. Stimmt alles und werden sich Käufer und Verkäufer einig, wird beim Notar der Kaufvertrag unterschrieben. Dabei gibt es verschiedene Wege, Wohnungseigentümer zu werden:

  • Standardkauf: Hierbei handelt es sich um die gängige Variante eines Wohnungskaufes. Der Käufer und damit zukünftige Eigentümer hat entweder bereits genügend Eigenkapital zur Verfügung, oder er nimmt ein Darlehen bei seiner Bank auf.
  • Erbbaurecht: Wer eine Immobilie im Zuge des Erbbaurechtes erwirbt, ist meist lediglich Teilbesitzer eines Gebäudes – und das auch nur für eine bestimmte Dauer von in der Regel 66 bis 99 Jahren. Meist ist der Kaufpreis niedriger im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien, da Grund und Boden nicht mitgekauft werden.
  • Leibrente: Diese Variante ist in den meisten Fällen sowohl für Käufer als auch Verkäufer von großem Vorteil. Beide einigen sich darauf, dass der Käufer – meist monatlich – einen Mindestbetrag an den Verkäufer zahlt, bis dieser stirbt. Während der Verkäufer bis zu seinem Tod ein zusätzliches Einkommen erhält, wird der Käufer danach automatisch rechtmäßiger Besitzer einer Wohnung.

Kaufvertrag

Ohne Notar findet in Deutschland kein Wohnungsverkauf statt, da dieser rechtlich gesehen als unabhängiger Berater fungieren muss. Die Gunst der Stunde kann man jedoch nutzen, um diesen ordentlich auszufragen und weitere Informationen über die zukünftige Wohnung zu erhalten. Wenn beide Parteien sich nicht auf einen Notar einigen, können Käufer und Verkäufer gemäß des Prinzips des Angebots und der Annahme jeweils einen eigenen Makler engagieren. Für die Beurkundung müssen in der Regel jedoch beide anwesend sein. Besonders, wer eine noch nicht fertiggestellte oder Neubauwohnung erwirbt, sollte vor der Unterschrift des Kaufvertrages genauestens auf die Baubeschreibung achten. Was dort nicht vermerkt ist, ist der Verkäufer dem Käufer am Ende auch nicht schuldig. Prinzipiell hat ein Kaufvertrag folgende Bestandteile:

  • Kaufvertragsentwurf: Hier sind alle grundlegenden und wichtigen Bestandteile wie der Kaufpreis und die Größe der Immobilie enthalten.
  • Verweisungs-/Bezugsurkunde: Bestandteile der Verweisungs-und Bezugsurkunde werden beim Notartermin nicht verlesen.
  • Teilungserklärung: Hier wird geklärt, welcher Teil des Gebäudes zu welchem Käufer bzw. Mieter gehört. Geregelt werden in der Teilungsklärung vor allem die Eigentümerverhältnisse von Gemeinschaftsräumen wie beispielsweise Kellerabteilen.

Anfallende Kosten

Kein Wohnungskauf kommt ohne Nebenkosten aus. Neben dem Kaufpreis muss mit einer Grunderwerbssteuer, Notargebühren, einer Maklerprovision sowie Finanzierungskosten gerechnet werden. Die Grunderwerbssteuer fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus, hat ihren Höchstsatz jedoch in Schleswig-Holstein (6,5 % des Kaufpreises). Am niedrigsten ist sie in Sachsen, wo nur 3,5 % des Kaufpreises anfallen. Auch die Notarkosten können bei einigen Immobilien teuer zu Buche schlagen und bis zu 1,5 % des Kaufpreises betragen. Wer bei der Suche und dem Kauf einer Wohnung die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, muss zudem mit einer Maklerprovision von in der Regel 6 % des Kaufpreises rechnen. Diese fällt weg, wenn von einem Bauträger gekauft wird. Zu guter Letzt fallen schließlich noch Finanzierungskosten wie Vermittlungsgebühren oder Bereitstellungszinsen an. Insgesamt sollten die Kosten eines Wohnungskaufes nicht unterschätzt werden. Laufende Zahlungen wie beispielsweise die Instandhaltungsrücklage können im Laufe der Zeit steigen. Dann können auf 2 Euro mehr pro Quadratmeter bei einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern schnell 100 Euro mehr pro Monat anfallen. Experten raten gerade aufgrund eventueller versteckter Kosten dazu, mindestens etwa 20 % des Kaufpreises aus eigener Tasche bezahlen zu können, bevor ein Wohnungskauf in Erwägung gezogen wird.

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