Minijobs im Privathaushalt: Geld zurück bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz
Archivmeldung vom 14.04.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Zahl der Minijobber in Privathaushalten nimmt weiter zu. So ist im Jahr 2011 ein Zuwachs von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Ein Grund für die Zunahme kann sicherlich in der steuerlichen Förderung der Minijobber im Privathaushalt, aber auch in der einfachen Abwicklung des Minijobs mittels Haushaltcheckverfahren über die Minijob-Zentrale gesehen werden, resümiert der Bund der Steuerzahler.
Vielen Privathaushalten als Arbeitgeber ist aber oft nicht bewusst, dass den Minijobbern der Lohn auch zusteht, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nicht zum Dienst erscheinen. In diesem Fall werden die Minijobber genauso gestellt, wie andere Arbeitnehmer in gewerblichen Unternehmen auch und es erfolgt eine Lohnfortzahlung während dieser Zeit, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dies mag für den Privathaushalt im ersten Augenblick ärgerlich sein, wenn er seine Putzfee bezahlen, aber trotzdem den Putzlappen selber schwingen muss. Genauso unbekannt wie die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jedoch auch die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijobzentrale erstatten zu lassen. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass es im Krankheitsfall von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurückgibt. Dazu muss der sogenannte U1 Antrag bei der Minijob-Zentrale gestellt werden. Hat eine Minijobberin aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten, werden sogar 100 Prozent der Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zurückerstattet. Diese Erstattung wird mit dem sogenannten U2 Antrag beantragt. Die Erstattungsanträge können auf der Webseite der Minijob-Zentrale unter Download-Center/Formulare und Anträge heruntergeladen werden.
Quelle:: Hannah Stein Bund der Steuerzahler