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Pflegekosten: Erstattung jetzt auch über den Tod hinaus

Archivmeldung vom 19.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Der Sarg am Grab
Der Sarg am Grab

Foto: Silar
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Breitere Türen, eine fest installierte Rampe: Wer Angehörige pflegt, streckt manchmal Ausgaben für die Pflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor und reicht den Erstattungsantrag nachträglich bei der Pflegekasse ein. Angehörige haben seit Jahresbeginn auch dann Anspruch auf Erstattung, wenn der Pflegebedürftige vor Eingang des Antrags bei der Pflegekasse verstirbt, so das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Bisher galt: Verstirbt der Pflegebedürftige, bevor der Antrag auf Erstattung bei der Pflegekasse eingeht, erlöschen alle Leistungsansprüche. Mit der Pflegereform seit Jahresbeginn ändert sich das. "Nun erhalten Angehörige auch nach dem Tode des Pflegebedürftigen Geld, auf das sie Anspruch haben, zurück", sagt Verena Querling, Pflegerechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Familien haben 12 Monate Zeit, offene Abrechnungen geltend zu machen.

Quelle: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen (ots)

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