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Saisonkennzeichen für den Sommer: Mit zeitlich begrenzten Kfz-Kennzeichen lassen sich Zeit und Kosten sparen

Archivmeldung vom 11.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Saisonkennzeichen, Gültigkeitsdauer vom 1. März bis 31. Oktober des Jahres
Saisonkennzeichen, Gültigkeitsdauer vom 1. März bis 31. Oktober des Jahres

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Motorräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer - alles Fahrzeuge die hauptsächlich in den wärmeren Monaten gefahren werden. Wer sich jetzt ein solches Fahrzeug neu anschafft und weiß, dass er es im Winter in der Garage stehen haben wird, sollte wissen: mit einem Saisonkennzeichen fährt man günstiger.

Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten ausgestellt werden. Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten allerdings die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn das Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während des Ruhezeitraums im öffentlichen Raum abstellt.

Für die Beantragung des Kennzeichens sind folgende Unterlagen notwendig: der Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige Bescheinigung der HU. Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist die Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats nachzuholen.

Für einen früheren oder späteren Saisonstart kann der Nutzungszeitraum nachträglich geändert werden. Notwendig ist dafür allerdings eine erneute Bestätigung der Versicherung und eine Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Die Art dieser Zulassung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das KBA verzeichnet seit der Einführung der Saisonkennzeichen am 1. März 1997 jährlich steigende Zulassungszahlen. Die Gesamtzahl lag 2020 bei knapp 2,49 Millionen - im Vergleich zum Vorjahr waren das 2,29 % mehr. Die Krafträder machen mit 1,35 Millionen die größte Gruppe unter den Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen aus.

Quelle: ADAC (ots)

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