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Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Finanzielle Vorteile der Hochzeit

Archivmeldung vom 22.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
RF/Masterfile/DVAG / Bild: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG"
RF/Masterfile/DVAG / Bild: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG"

Die Hochzeit des befreundeten Paares ist gerade vorüber, schon liegt die nächste Einladung im Briefkasten. Seit der Jahrtausendwende geht der Trend wieder verstärkt in Richtung Eheschließungen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes haben im vergangenen Jahr 407.000 Paare in Deutschland geheiratet. Doch viele Paare sind unsicher, ob sie sich eine Hochzeit überhaupt leisten können.

Denn vom Brautkleid übers Catering bis hin zur Location - der schönste Tag im Leben kann ganz schön teuer werden. Es gibt aber auch ein starkes finanzielles Argument für die Hochzeit: Langfristig gesehen können Eheleute durchaus eine Menge Geld sparen. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wie und wo Verheiratete bei Steuern und Versicherungen sparen können und was sie in Sachen Finanzen noch beachten sollten.

Steuervorteile durch Ehegattensplitting

Gerade bei der Steuer können sich Ehepaare Vorteile sichern. Das Zauberwort heißt Ehegattensplitting: Die Partner machen eine gemeinsame Steuererklärung und werden dabei wie eine Person behandelt. Zur Berechnung der Steuer wird beim Ehegattensplitting die Gesamtsumme beider Gehälter zunächst halbiert. Für diese Hälfte wird dann die Einkommensteuer berechnet, welche im letzten Schritt verdoppelt wird - fertig ist die letztliche Einkommenssteuer für das Ehepaar. Und durch die Wahl der richtigen Steuerklasse kann der besserverdienende Ehegatte schon beim Abzug der Lohnsteuer vom Ehegattensplitting und dem niedrigeren Steuersatz des anderen Ehegatten profitieren. "Bei einem großen Gehaltsunterschied kann es daher sinnvoll sein, einen Steuerklassenwechsel zu beantragen", empfehlen die Finanzexperten der DVAG.

Doppelt hält besser: private Altersvorsorge

"Bei der Ehe sollten unbedingt beide Partner an die Altersvorsorge denken", raten die Vermögensberater. "Insbesondere die Person mit dem geringeren Einkommen sollte sich nicht auf die Rente des Ehepartners verlassen", so die DVAG-Experten weiter. Deshalb kann sich für beide Ehepartner eine eigene private Rentenversicherung lohnen. Wer etwa eine Riester-Rente abgeschlossen hat, kann beim Tod des Ehepartners das darin angesparte Vermögen erben - zusätzlich zum Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Übrigens: Die gesetzliche Rente selbst ist nicht auf den Partner übertragbar, jedoch kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.

Versicherungen: aus zwei mach eins

Ein weiterer Vorteil, wenn man verheiratet ist, liegt in günstigeren Versicherungen. Zwei separate Haftpflicht- oder Hausratsversicherungen können zusammengelegt werden - letztere unter der Bedingung, dass beide Partner dann auch zusammenziehen. So kann schon mal ordentlich gespart werden. Bei der Familienhaftpflicht sind auch leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder mitversichert - vorausgesetzt das Kind ist minderjährig, geht keinem Beruf nach und lebt im gemeinsamen Haushalt. Wer bereits getrennte Haftpflichtversicherungen besitzt, erhält nach der Hochzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch das Zusammenlegen der Rechtsschutzversicherung kann Vorteile bieten.

Unveränderte Vermögensverhältnisse

Anders als viele denken, verändert eine Hochzeit nichts an den eigenen Vermögensverhältnissen. Jeder behält das Vermögen, das er vor der Hochzeit angespart hat. Es wird also nicht automatisch zusammengelegt. Auch während der Ehe verdienen die Partner ihr eigenes Geld, sie leben demnach in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Die finanzielle Trennung ist gesetzlich so geregelt, dass nur der Vermögenszuwachs, der im Lauf der Ehe entstanden ist, an deren Ende einem Ausgleich unterliegt - es sei denn, die Eheleute vereinbaren beim Notar eine Gütergemeinschaft bzw. eine Gütertrennung.

Quelle: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG (ots)

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