Diese Tricks sind sinnlos
Archivmeldung vom 19.08.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakMal eben die Fahrstrecke zur Arbeit verlängern? Beim Firmenwagen kreativ abrechnen? Auch wenn es verlockend ist: Steuerzahler sollten sich manche Tricks verkneifen: Im Zweifel kennt das Finanzamt sie alle - und aus einer Mogelei wird schnell Steuerhinterziehung.
Kleiner Schritt zur Steuerhinterziehung
Natürlich haben die Sachbearbeiter der Steuererklärung in der Regel kaum die Zeit, alle Angaben bis ins Detail zu überprüfen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Und vielleicht ist es gerade die eigene Steuererklärung, die genauer angeschaut wird. Und dann ist es keine "kleine Mogelei" mehr, wenn man falsche Angaben gemacht hat, sondern im schlimmsten Fall eine ausgewachsene Steuerhinterziehung mit ernsthaften Konsequenzen.Fahrtkosten wecken "Kreativität"
Für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Aber: Eine längere Strecke wird akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG). So ist es möglich, den 30 Kilometer langen Weg zur Arbeit abzusetzen, der den Steuerzahler auf dem Autobahnring um die Stadt herumleitet, als den 20 Kilometer langen Weg quer durch die Stadt.Auch beliebt: das Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer: Es war einmal das wirklich lohnende Steuersparmodell des sprichwörtlichen "kleinen Mannes": Dieser kleine Mann richtete sich (am besten in der eigenen Immobilie) ein Büro ein und beteiligte das Finanzamt an den Kosten. Mittlerweile können das nur noch Selbstständige und Angestellte mit einem Home- Office wirklich nutzen, viele Angestellte können nichts mehr absetzen. Steuerzahler sollten sich deshalb auch nicht darauf konzentrieren, dem Finanzamt ein paar Euro mehr für das Arbeitszimmer unterzujubeln.Das wird in der Regel nicht gelingen und spätestens, wenn die Prüfer vor der Tür stehen, wird man Probleme haben, die fingierten Kosten durchzuboxen. Wichtiger: Nur die Kosten für die anteilige Miete oder Immobilienbelastung fallen unter die Beschränkung der Absetzbarkeit. Zusätzlich kann man Einrichtungsgegenstände absetzen, die beruflich genutzt werden - ohne Begrenzung. Das betrifft zum Beispiel Büromöbel oder Lampen: Damit lässt sich oft ganz legal mehr sparen als durch das Arbeitszimmer selbst.
Hilfe von Profis
Insgesamt gilt es, bei 1000 und mehr Steuertipps aus Ratgebern vorsichtig zu sein, denn auch das Finanzamt liebt die Lektüre dieser Bücher. So gut manche Tipps auch sein mögen, oft haben sie steuerliche Konsequenzen, die Laien gar nicht überblicken können. Deshalb sollte man im Zweifelsfall lieber noch einmal bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nachfragen, bevor man möglicherweise gravierende Fehler macht.
Quelle:stern.de