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Versicherungstipp: Berufsunfähigkeitsschutz und sportliche Abenteuerlust - passt das zusammen?

Archivmeldung vom 18.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: CosmosDirekt / Adobe Stock Fotograf: CosmosDirekt
Bild: CosmosDirekt / Adobe Stock Fotograf: CosmosDirekt

Motorsport, Klettern, Kampfsport - manche Freizeitsportler gehen gerne mal ein Risiko ein. Schwere Unfälle können aber nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit, sondern auch auf die langfristige Erwerbsfähigkeit haben. Ist es aktiven Menschen mit Abenteuerlust dennoch möglich, z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen? CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, klärt auf.

Mehr als drei Viertel aller Unfälle passieren in der Freizeit, im Haushalt oder beim Sport.[1] Besonders Fußball und Skifahren versetzen topfitte Berufstätige in den Krankenstand. Aber auch sogenannte Risikosportarten führen immer wieder zu schweren Unfällen, die nicht nur die akute gesundheitliche Situation, sondern auch die mittel- und langfristige berufliche Erwerbstätigkeit stark beeinträchtigen können.

Die gute Nachricht: Auch wer eine Risikosportart wie Fallschirmspringen oder Motorradfahren als Freizeitbeschäftigung ausübt, muss auf die Absicherung der eigenen Existenz nicht verzichten. Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt, erklärt den Prozess: "Jeder Interessent, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss ein Formular des jeweiligen Versicherers ausfüllen. Darin enthalten sind z. B. Fragen zu gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden, aber auch zu ausgeübten Sportarten. Der Versicherer prüft im Anschluss alle Angaben und entscheidet auf dieser Basis." Ganz wichtig dabei: Alle Fragen müssen genau und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird diese vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, riskiert man den Versicherungsschutz.

RISIKOSPORT FÜHRT NICHT AUTOMATISCH ZU EINEM ZUSCHLAG ODER GAR AUSSCHLUSS

Ist der Antragsteller besonders in risikoreichen Sportarten aktiv, muss er in der Regel einen detaillierteren Fragebogen ausfüllen. Auf dieser Basis wird beurteilt, ob eventuell ergänzende Vertragsbedingungen aufgenommen werden müssen oder ein Zuschlag anfällt "Weil sie einem riskanten Hobby nachgehen, werden Interessenten aber wirklich nur in Ausnahmefällen abgelehnt", beruhigt Karina Hauser. Als risikoreich gelten z. B. Klettern, Kampfsport, Fallschirmspringen, Tauchen oder Motorsport. Ob und wie sich eine bestimmte Sportart auf den Beitrag auswirkt, ist immer von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z. B. ob an Wettbewerben teilgenommen wird oder wie häufig die Sportart ausgeübt wird. Die Bewertungskriterien lassen sich beim Versicherer erfragen. Eine pauschale Aussage hinsichtlich eventueller Zuschläge bei allen Versicherern gibt es jedoch nicht, denn Anträge werden individuell geprüft.

[1] Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): https://ots.de/XcokWE

Quelle: CosmosDirekt (ots)

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