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Wie schützt man sich vor einer staatlichen Gold-Enteignung?

Archivmeldung vom 20.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Goldmünze (Symbolbild)
Goldmünze (Symbolbild)

Foto: Saperaud~commonswiki
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Fachpresse (Focus, Focus Money, Smart Investor, etc.) wird in letzter Zeit häufiger über das Thema Goldverbot geschrieben. Legale und praktikable Antworten, die einen Schutz vor einem Goldverbot bieten, findet man allerdings nicht in den jeweiligen Artikeln. Die Geldretter haben jedoch eine Lösung ausfindig gemacht! Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Verweis auf einen Bericht von "diegeldretter.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Wenn wir uns beispielhaft einige Goldverbote der letzten Zeit ansehen, dann gab es in Deutschland in den Jahren 1923-1931, 1935-1945 und 1948-1951 ein solches, in der DDR von 1948-1989. In den USA war Gold von 1933-1973 verboten und in China bis 2002, in Österreich in den Jahren 1864, 1923–1931, 1935-1945 und 1945-1951.

Was ist denn der Hintergrund für ein vom Staat erlassenes Goldverbot? Es transferiert die Edelmetalle der Sparer auf den Staat. Und in Anbetracht der doch recht häufig verhängten Goldverbote seitens der Staaten ist es also nicht so ganz von der Hand zu weisen, dass es zukünftig auch wieder zu solchen Maßnahmen kommen könnte oder kommen wird.

Goldprodukte

Sehen wir uns einmal an, in welchen Formen Anleger in aller Regel in Gold investieren. Grob kann man 4 Produktkategorien unterscheiden:

  • Barren
  • Nennwert-Münzen
  • Schmuck und Kunst
  • Rare Coins (Seltene Münzen)

Barren und Nennwert-Münzen werden in unterschiedlichen Stückelungen erworben, Schmuck und Kunst naturgemäß als Einzelstücke und Rare Coins, so wie es der Begriff schon beschreibt, sind üblicherweise nicht in großen Mengen erhältlich. Die gute Nachricht lautet, dass es am Markt doch Möglichkeiten gibt, die Rare Coins in qualitativ hochwertiger Form und ausreichender Menge zu beziehen.

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf dieses Video:


Währungsgold wurde immer verboten

Eng mit einem Goldverbot zusammenhängend und verbunden ist ein weiterer Begriff, nämlich Währungsgold. Was versteht man unter sogenanntem Währungsgold?

Es sind Produkte, deren Wert ausschließlich durch das Edelmetall-Feingewicht bestimmt wird. Darunter fallen somit Barren und Nennwert-Münzen aber auch Edelmetall-Zertifikate, die einen Edelmetallanspruch verbriefen. Historisch gesehen war Währungsgold immer von staatlichen Zwangsmaßnahmen betroffen, d.h., Barren und Nennwert-Münzen unterlagen einem Goldverbot.

Erlaubte Goldprodukte

Welche Produkte waren in diesen Zeiten erlaubt? Nicht betroffen waren Produkte, die kein Währungsgold sind. Das sind also Münzen, die kein gültiges Hoheitszeichen und keinen Nennwert besitzen und Produkte mit einem hohen ideellen Wertanteil, also Schmuck und Kunst sowie Rare Coins.

Der hohe ideelle Wert ist der eigentliche Enteignungsschutz dieser beiden Produktkategorien. Denn die Möglichkeiten der Enteignung sind gemäß Staatsgrundgesetz und Bundesverfassung festgeschrieben. Das geringe Volumen der Rare Coins, der hohe administrative Aufwand und die Durchführbarkeit, die allenfalls für eine Enteignung erforderlich wären, stellen die wirkliche Hürde für den Staat dar.

Sehen Sie dazu auch das Video „Der Zauber der seltenen Münzen als Anlageform.“


Die Geldretter haben eine absolut seriöse und zuverlässige Bezugsquelle für Rare Coins für Sie ausfindig gemacht. Bei Interesse senden Sie bitte eine Nachricht. Sie können die Geldretter auch über das Kontaktformular oder per Email unter [email protected] erreichen."

Quelle: Wochenblick

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