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Finanztipps: Das sollte man noch dieses Jahr erledigen

Archivmeldung vom 04.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Noch knapp zwei Monate bis 2009. Abgeltungsteuer, Gesundheitsfonds oder Wechsel der KfZ-Versicherung sind nur drei Stichpunkte für den jährlichen Finanzcheck. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende vor allem achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt:

1. Letzte Vorbereitungen auf die Abgeltungsteuer treffen: Von Januar 2009 an werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert. Darunter fallen unter anderem Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen und Aktien sowie Zinsen und Dividenden. Steuerfrei bleiben nur die Einnahmen, die unter dem neuen Sparerpauschbetrag liegen. Dieser beträgt von 2009 an 801 Euro (Alleinstehende) und 1.602 Euro (Verheiratete). Da die einjährige Spekulationsfrist bei Aktienanlagen ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren entfallen, wird der Pauschbetrag künftig häufig bereits bei viel geringeren Anlagevolumina ausgeschöpft. Alle vor 2009 gekauften Wertpapiere können aber steuerfrei veräußert werden, sofern sie ein Jahr gehalten wurden. Deshalb sollte man sein  Wertpapierdepot bis zum Jahresende überprüfen und eine Strategie für die Zeit nach Einführung der Abgeltungsteuer entwerfen lassen. Dabei ist es nützlich, verschiedene Depotstellen zusammenzufassen und mit einem Kombidepot Altbestände (bis 2008 erworben) und Neubestände (von 2009 an erworben) voneinander zu trennen.

2. Für Selbstständige endet Krankengeldanspruch in der GKV: Für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind und ihr Krankengeld über eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) abgesichert haben, endet dieser Schutz zum 31. Dezember 2008. Es besteht die Möglichkeit, entweder einen Wahltarif bei der Krankenkasse oder eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Der Selbstständige muss in beiden Fällen aktiv werden und eine Vertragserklärung abgeben. Wichtig! Wer sich für einen Wahltarif bei der GKV entscheidet, ist drei Jahre lang an seine Krankenkasse gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht selbst dann nicht, wenn die Krankenkasse künftig einen Zusatzbeitrag erhebt.

3. Vor Start des Gesundheitsfonds Wechsel in die PKV überdenken: Verbraucher, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten noch 2008 den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) überdenken. Wenn am 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds mit dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld: 14,9 Prozent) in Kraft tritt, müssen vor allem Mitglieder von Kassen mit bisher günstigem Beitragssatz wesentlich mehr bezahlen. Kommt eine Krankenkasse mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann von den Mitgliedern zudem ein zusätzlicher Beitrag von bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhoben werden. Wer noch 2008 in die PKV wechselt, profitiert unter anderem von niedrigeren Beiträgen als bei einem Wechsel im kommenden Jahr.

4. Volle Zulage für Riester-Vertrag sichern: Bei Riester-Verträgen sind einmal pro Jahr Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die Zuzahlung für 2008 ist nur noch bis zum 31. Dezember 2008 möglich. Achtung: Der Zulagenantrag für 2006 muss dem Anbieter auch spätestens am 31. Dezember 2008 vorliegen. Die jährlichen Angaben über das rentenversicherungspflichtige Einkommen entfallen, wenn ein Dauerzulagenantrag gestellt worden ist. Dann sind nur noch relevante Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines (weiteren) Kindes, dem Anbieter zu übermitteln. 2008 hat es einige Neuerungen bei der Riester-Rente gegeben: Selbstgenutzte Immobilien sind jetzt auch förderungswürdig, für Berufsstarter gibt es einen einmaligen Sonderbonus und die Zulage für Kinder, die 2008 oder später geboren worden sind, beträgt 300 Euro.

5. Einmalzahlung in Rürup-Rente prüfen: Selbstständige, die häufig erst im November oder Dezember ihre Jahreseinkommenssituation überblicken, sollten sich über den Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags informieren. Dieser kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Für bestehende Verträge kann eine Zuzahlung geleistet werden. In eine Rürup-Rente können im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Davon sind 2008 bis zu 13.200 Euro (Verdopplung bei Zusammenveranlagung) steuerlich abzugsfähig. Die Rürup-Rente ist die einzig staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise.

6. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2008 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die von 2009 an abgeschlossen werden, wird die WoP zudem nur noch gewährt, wenn Immobilien gebaut, gekauft oder modernisiert werden. Die bisher freie Verwendung der Prämie entfällt, so dass über einen Neuabschluss noch 2008 nachgedacht werden sollte.

7. Kfz-Versicherung: Im November sollte die Kfz-Versicherung überprüft werden. Mit einer günstigeren Versicherung können oft einige Hundert Euro pro Jahr gespart werden. Bis zum 30. November kann fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.

8. Steuerklasse: Wer noch die Steuerklasse für 2008 wechseln möchte, muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag einreichen. Die neue Kombination gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen ein einziger Wechsel im Jahr.

Quelle: Plansecur

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