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Fluggastrechte: Wenn der Flieger zu spät abhebt

Archivmeldung vom 07.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: HUK-COBURG Fotograf: Olaf Tiedje
Bild: HUK-COBURG Fotograf: Olaf Tiedje

Endlich wieder ohne Beschränkungen reisen: Viele nutzen die Chance, im Urlaub wieder fremde Länder oder Kontinente kennenzulernen. Die vermeintlich schönste Zeit im Jahr birgt trotzdem immer noch Tücken. Gerade in diesem Jahr heben viele Flugzeuge verspätet ab. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken?

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist, wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung mitteilt, bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst, wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte ( http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm) zurückgreifen.

Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen. Bei der Durchsetzung beider Ansprüche hilft die Rechtsschutzversicherung. Gerade Letzteres lässt sich oft nur mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/fluggastverordnung.html.

Quelle: HUK-COBURG (ots)

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