Anlage KAP: Wann Bankbescheinigungen für die Steuererklärung von den Banken verlangt werden sollten
Archivmeldung vom 17.04.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBanken verschicken Bescheinigungen über die Zinserträge nach Einführung der neuen Abgeltungssteuer nur auf Verlangen ihrer Kunden. Der Grund dafür ist, dass durch die Abgeltungssteuer die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten gilt.
Trotzdem kann es in folgenden Fällen sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung bei der jeweiligen Bank anzufordern:
- Ein Freistellungsauftrag, welcher bei Alleinstehenden 801 EUR
und bei Verheirateten 1.602 EUR maximal beträgt, wurde nicht oder in
zu geringer Höhe beantragt. Fallen Zinseinnahmen bis zur Höhe dieser
Beträge an, wären diese vollständig steuerfrei und somit
Abgeltungssteuer zurückzuerhalten.
- Der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz
von 25 %. Auf der Anlage KAP kann durch die so genannte
Günstigerprüfung dessen Festsetzung für die Kapitalerträge beantragt
werden.
Eine Bankbescheinigung sollte daher dann ebenso wie die Günstigerprüfung beantragt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden rund 15.000 EUR und bei Verheirateten 30.000 EUR nicht übersteigt. In diesen Fällen führt die Abgabe der Anlage KAP dazu, dass zuviel einbehaltene Einkommen- und Abgeltungssteuer zurückgeholt werden kann.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.