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Deutsche Rentenversicherung rät zur Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten

Archivmeldung vom 29.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Rentenversicherung Bund
Deutsche Rentenversicherung Bund

Wer Lücken in seinem Versicherungsverlauf entdeckt, sollte die fehlenden Zeiten seinem Rentenversicherungsträger melden und die entsprechenden Nachweise beifügen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Die Versicherten erhalten den Versicherungsverlauf mit der ersten Renteninformation sowie nach Vollendung des 43. Lebensjahres in regelmäßigen Abständen von der Rentenversicherung zugesandt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät zu einer möglichst schnellen Nachmeldung fehlender Versicherungszeiten. Je länger man mit der Meldung wartet, umso schwieriger kann es werden, fehlende Nachweise noch zu erhalten. Das liegt nicht zuletzt an den immer kürzeren gesetzlichen Aufbewahrungszeiten von Unterlagen bei Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Arbeitgebern.

Bei Versicherten wurden zum Beispiel des Öfteren die Zeiten des Schulbesuchs oder des Studiums ab dem 17. Geburtstag der Rentenversicherung nicht gemeldet. Diese Zeiten sind damit im Versicherungsverlauf nicht gespeichert. Auch kommt es vor, dass für Zeiten, in denen man krank oder arbeitslos war, keine automatische Meldung an die Rentenversicherung erfolgt ist.

Versicherte ab Geburtsjahrgang 1979 erhalten seit Oktober dieses Jahres ein deutlich verkürztes und vereinfachtes Antragsformular für die Kontenklärung, da viele der bisher gestellten Fragen für jüngere Versicherte nicht mehr relevant sind.

Fragen rund um die Kontenklärung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 sowie in den Auskunfts- und Beratungsstellen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

 

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