Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden

Durch Corona veränderte Fahrleistung dem Kfz-Versicherer melden

Archivmeldung vom 20.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: CHECK24 Fotograf: CHECK24 GmbH
Bild: CHECK24 Fotograf: CHECK24 GmbH

Ein wichtiges Kriterium für Versicherer, um den Kfz-Versicherungsbeitrag festzulegen, ist die Angabe zur jährlichen Fahrleistung. In der Regel gilt: Je mehr Kilometer Fahrzeughalter zurücklegen, desto mehr kostet die Versicherung. Durch die Corona-Maßnahmen, wie z. B. Arbeiten im Homeoffice, haben viele Autofahrer*innen weniger Kilometer zurückgelegt als gedacht. Das sollten sie ihrem Kfz-Versicherer unbedingt melden.

"Für das laufende Jahr 2021 gibt es für viele Kunden die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Zwei Drittel aller im vergangenen Jahr über CHECK24 abgeschlossenen Kfz-Versicherungen beinhalten beitragsfrei den sogenannten 'Corona-Schutz'. Wer rechtzeitig zum Ende des Versicherungsjahrs seinem Versicherer eine geringere Fahrleistung meldet, erhält eine Rückerstattung oder eine Gutschrift für das Folgejahr."

Verbraucher, die mit ihrem Pkw jährlich 12.000 km im Jahr zurücklegen, zahlen durchschnittlich 15,8 Prozent weniger Beitrag für ihre Vollkaskoversicherung als Versicherungskunden mit 16.000 km Fahrleistung.1) Die Angaben müssen aber wahrheitsgemäß sein, sonst riskieren Verbraucher*innen ihren Versicherungsschutz.

Auch überschrittene Fahrleistung unbedingt angeben

Auch Autofahrer, die deutlich mehr Kilometer gefahren sind, als sie beim Abschluss ihres Versicherungsvertrages angegeben haben, sollten das ihrem Versicherer auf keinen Fall verschweigen. Durch den falschen Kilometerwert kann die Versicherung das Risiko nicht korrekt berechnen. Das kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung (anteilig) ablehnt.

1)Die Beispielberechnungen über alle im CHECK24-Vergleich verfügbaren Versicherern basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 01.01.2021, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi, 116 PS (85kW) (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2019, Erwerb & Halterzulassung: August 2019, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Parkplatz: Straße (öffentlich), Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 500 EUR SB inkl. Teilkasko mit 150 EUR SB, freie Werkstattwahl, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bund in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige