Kosten durch Erbschaft oder Erbengemeinschaft auszahlen - So gelingt es
Archivmeldung vom 21.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttWenn es zu einem Trauerfall in der Familie kommt und der Verstorbene seinen Angehörigen ein Erbe hinterlässt, wird es oftmals zusätzlich zur Trauer kompliziert. Hat der Erblasser kein Testament verfasst, greift innerhalb kürzester Zeit die gesetzliche Erbfolge. Existiert dagegen ein Testament, wird der Erbe vom Nachlassgericht über die Testamentseröffnung informiert.
Komplex wird es, wenn eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft - nach deutschem Recht besteht diese aus zwei oder mehr Erben, die gemeinsame Rechte am Nachlass haben - vermacht wurde, besonders, wenn diese noch nicht vollständig abbezahlt ist. Für Erben bedeutet eine Immobilie Verantwortung und es stellt sich die Frage, wie sie mit den offenen Forderungen umgehen sollten. Als Experte für Fragen rund um Finanzierungen kann die KVB Finanz in solch einer Situation helfen und Erben kompetent bei Entscheidungen rund um das Erbe unterstützen.
Auszahlung mit der KVB Finanz finanzieren
Eine Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen teuer werden, zum Beispiel, wenn der Nachlass nur aus einer Immobilie oder anderen Wertgegenständen besteht und keine Barmittel für den Unterhalt vorhanden sind oder wenn enterbte Angehörige ihren Pflichtanteil geltend machen. Auch bei einer Erbengemeinschaft, die sich bisweilen nicht über die Aufteilung einig ist, kann die Auflösung dieser Gemeinschaft viele Kosten verursachen. Dies gilt vor allem dann, wenn es aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb oder außerhalb der Familie zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Um den eigenen Anspruch durchzusetzen, wird schlimmstenfalls bei Streitigkeiten sogar ein Anwalt benötigt. Darüber hinaus fallen Gerichtsgebühren, Erbschaftssteuer und Kosten für den Todesfall oder auch das Gutachten für die Immobilie an. So entstehen schnell finanzielle Engpässe, obwohl möglicherweise sogar Geld vererbt wurde, mit dem diese Kosten getragen werden könnten. Oftmals können Jahre vergehen, bevor das erste Geld an die Erben ausgezahlt werden kann. Ein Erbschaftskredit zum Beispiel von der KVB Finanz schließt solche temporären Lücken und stellt kurzfristig die dringend benötigten Mittel zur Verfügung, um den Nachlass ordnungsgemäß und fair untereinander.
Sonderfall: Erbengemeinschaft erbt Immobilienfinanzierung
Erbt eine Erbengemeinschaft eine Immobilie bedeutet das in Bezug auf die Nutzung zunächst, dass alle gemeinsam über das Haus verfügen. Durch diesen juristischen Zusammenschluss erhalten alle Mitglieder auch bei einer laufenden Finanzierung die gleiche Entscheidungsmacht - umso mehr Erben bestehen, desto geringer ist dementsprechend die Entscheidungsmacht. So sollte schnellstmöglich ein Konsens gefunden werden, wie mit den offenen Forderungen umgegangen wird. Denn werden die Zahlungen nicht fortgeführt, greift die Hypothek und der bisherige Finanzierer kann im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Objektes veranlassen. Gerade bei Wohnungen oder Häusern, die Mieteinnahmen bringen, sollte dies daher im eigenen Interesse vermieden werden. Handelt es sich beim Nachlass um das Elternhaus oder die -wohnung fließen darüber hinaus möglicherweise auch emotionale Aspekte in die Entscheidung, das Objekt weiter zu finanzieren. Ein bestehender Immobilienkredit sollte anhand nachfolgender Kriterien beurteilt werden. Dadurch kann erörtert werden, ob die Finanzierung wie bisher gehandhabt oder zu besseren Konditionen umgeschuldet werden sollte.
- Wie lange läuft die Zinsbindung noch?
- Wie hoch ist die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung?
- Ist der Zins angemessen im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau?
- Sind Sondertilgungen möglich?
- Kann vorab eine Kündigung erfolgen und wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
- Bürgt die Erbengemeinschaft für die Restschuld oder wird eine Umschuldung mit der Auszahlung der restlichen Erben verbunden?
Wer sich mit Kreditverträgen nicht auskennt und unsicher fühlt, ist gut damit beraten, sich an fachkundige Stellen zu wenden. Kreditexperten wie die KVB Finanz sind Erbengemeinschaften behilflich, bestehende Kreditverträge zu prüfen und anhand der aktuellen Marktlage zu bewerten. Da sie unabhängig von den Angeboten einzelner Banken agieren, können sich Erben sicher sein, dass sie eine neutrale Einschätzung erhalten.
Immobilienerbe umschulden
Sind zu den obenstehenden Fragen Antworten gefunden und es zeigt sich, dass die Konditionen des aktuellen Kreditgebers unattraktiv sind, sollte sich die Erbengemeinschaft um eine Umschuldung kümmern. Denn durch den Wechsel zu einem neuen Kreditgeber können meistens bessere Konditionen erreicht und dadurch Geld gespart werden. Kreditvermittler wie die KVB Finanz erörtern, welches Modell im Einzelfall in Frage kommt und was für die Erbengemeinschaft finanziell am sinnvollsten ist. Da schließlich jeder Erbe finanziell anders aufgestellt ist, werden verschiedene Szenarien beleuchtet, beispielsweise schneller schuldenfrei zu sein oder die monatliche Rate für das Immobilienerbe zu senken. Denn die Experten wissen, dass dies für Erbengemeinschaften einen hohen bürokratischen und organisatorischen Aufwand bedeutet, bei dem sie ihre Kunden gerne unterstützen. Insofern reicht es, wenn die Erben sich um die Beschaffung der Unterlagen wie Bauplan, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, gegebenenfalls aktuelle Mietverträge und die persönlichen Einkommens- und Vermögensauskünfte kümmern.
Erben auszahlen und aktuelle Finanzierung umschulden
Je mehr Menschen in der Erbengemeinschaft sind, desto schwieriger ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn ein oder mehrere Erben nicht die Durchführung einer Umschuldung wünschen, sondern lieber das Geld, können sie ausbezahlt und von den Verpflichtungen und Rechten im Zusammenhang mit dem Erbe entbunden werden. Dies kann nur mit ihrem Einverständnis entweder innerhalb der Erbengemeinschaft oder auch an Dritte erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass dieser Erbe oder diese Erben nicht für die Tilgung des Kredits haften. Auch hier sind ein gemeinsamer Konsens und die Verschriftlichung dessen erforderlich, dass die Grundschuld der Immobilie als Sicherheit gelten darf. Wichtig ist der Hinweis, dass Erben nicht dazu genötigt werden können, Entscheidungen wie einer Umschuldung zuzustimmen. Sie müssen sich jedoch an allen Instandhaltungskosten beteiligen, solange sie als Eigentümer im Grundbuch stehen. Möchte ein Erbe allein das Haus oder die Wohnung übernehmen und hat die Zustimmung der anderen, aber das finanzielle Polster für die Ausgleichszahlung fehlt, lohnt es sich, über die Aufnahme eines Erbschaftsdarlehen nachzudenken und sich Experten für die Abwicklung anzuvertrauen. Im Zuge dessen kann gleichzeitig die aktuelle Finanzierung professionell evaluiert und bei Feststellung, dass diese von aktuell marktüblichen Zinsen überholt ist, umgeschuldet und zu besseren Konditionen mit der Ausgleichszahlung zusammengefasst werden - so hat der Erbe nur noch eine monatliche Rate allein zu begleichen.
Erbe ausschlagen bei hohem Sanierungsaufwand
Erben übernehmen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers. Wenn Letztere das Vermögen übersteigen, ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine Erbschaft anzunehmen. Bei einem Immobilienerbe bedeutet das im Umkehrschluss, vorab genau den Wert der Immobilie und die Nutzbarkeit zu prüfen. Ebenso zu empfehlen ist, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. So kann herausgefunden werden, ob Beschränkungen des Grundstücks und der Immobilie wie zum Beispiel ein Wohn- oder Wegerecht vorliegen, denn all diese Punkte bestimmen den Marktwert einer Wohnung oder eines Hauses. Eine in die Jahre gekommene und sanierungsbedürftige Immobilie, die beispielsweise mit beidem belastet ist, ist unter Umständen wertlos. Lohnt sich in Hinblick auf die Schulden der Sanierungsaufwand nicht und es besteht kein ideeller Wert wie beim Elternhaus, kann die Erbschaft auch ausgeschlagen werden. Dazu haben Erben sechs Wochen nach Eintritt des Erbfalls Zeit, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Die Ausschlagung kann entweder bei einem Amtsgericht oder auch bei einem Notar durchgeführt werden.
Quelle: KVB Finanz (ots)