Höhere Rente für Schulabgänger
Archivmeldung vom 10.07.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDamit Schulabgängern später keine Rentennachteile entstehen, sollten sich Ausbildungssuchende, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende arbeitslos melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die
Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der
Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können zu
Rentensteigerungen führen und Rentenansprüche begründen.
Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger bei der Agentur für Arbeit
als Ausbildungssuchende arbeitslos melden und zwischen 17 und 25
Jahre alt sind.
Kostenlose Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der fast 1000 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung, sowie die ehrenamtlich tätigen
Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen
Rentenversicherung.
Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 48070
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung Bund