Immer mehr Ehepaare sparen erheblich Steuern durch "Güterstandsschaukeln"
Archivmeldung vom 28.02.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEhepaare können erheblich Steuern sparen, wenn sie vorübergehend den Güterstand wechseln. Darauf hat jetzt die Frankfurter "Kanzlei für Vermögensnachfolge und Stiftungen" aufmerksam gemacht.
"Wenn ein Paar während
seiner Ehe die Zugewinngemeinschaft beendet und Gütertrennung
vereinbart, hat die Hälfte des Zugewinns, den ein Gatte während der
Ehe erzielt hat, auf den anderen überzugehen. Dieser Ausgleich
unterliegt aber nicht der Schenkungssteuer", erläutert die
Frankfurter Rechtsanwältin Inge Lohmann. Immer mehr Paare, bei denen
einer der Partner während der Ehe sehr hohe Zugewinne erzielt habe,
nutzten diese Chance, berichtet die Juristin.
Nach Abwicklung solch einer Maßnahme können die Ehepartner sofort
wieder zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
zurückkehren, wodurch ein neuer Ausgleichsanspruch entstehen kann.
Der Bundesfinanzhof habe 2005 dieses unmittelbare
"Güterstandsschaukeln" durch ein Urteil (AZ II R 29/02) gebilligt,
betont Lohmann. Nach ihren Worten können Ehepaare bei Nutzung dieser
Möglichkeit vorteilhaft für den Erbfall vorsorgen und gegebenenfalls
eine erhebliche Erbschaftsteuer-Ersparnis erzielen.
Nach Angaben der Frankfurter Expertin für Erbrecht ist der
vorgezogene Zugewinnausgleich sinnvoll, wenn ein größeres Vermögen
schon zu Lebzeiten schenkungsteuerfrei von einem Ehegatten auf den
anderen übertragen werden soll. Diese Umverteilung von
Vermögenswerten sei möglich, ohne dass die
Schenkungsteuer-Freibeträge der Ehegatten untereinander angetastet
werden müssten.
Konkrete Anlässe für die Verlagerung der Vermögenswerte könnten
zum Beispiel Haftungsgesichtspunkte, die schenkungssteuerliche
Optimierung durch die doppelte Ausnutzung der Freibeträge über den
"Umweg" des Ehegatten, die Verringerung von Pflichtteilsansprüchen
oder die Erbschaftssteuer-Optimierung für den Todesfall sein.
Quelle: Pressemitteilung Kanzlei für Vermögensnachfolge und Stiftungen